Kartellamt Bundeskartellamt verbietet Fusion von Tampon-Faser-Herstellern
Das Bundeskartellamt hat die Fusion zweier Tampon-Faser-Hersteller verhindert. Es verbot den Zusammenschluss der beiden weltweit einzigen Hersteller spezieller Viskosefasern, Lenzing aus Österreich und Kelheim Hygiene Fibres GmbH aus Kelheim in Niederbayern. Lenzing wollte demnach 90 Prozent an Kelheim Hygiene Fibres kaufen. "Durch eine Übernahme wäre auf dem Markt ein Monopol entstanden. Der Wettbewerb wäre damit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zum Erliegen gekommen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Alle Tampon-Firmen kaufen bei zwei Herstellern ein
Spezielle Fasern aus Viskose sind der Haupteinsatzstoff in der Herstellung von Tampons, wie das Kartellamt erläuterte. Nachfrager sind die großen Markenartikel- und die Handelsmarken-Hersteller von Tampons.
Jährlich 700.000 Tonnen für Hygieneprodukte
Die österreichische Lenzing-Gruppe ist nach eigenen Angaben Weltmarktführer bei den industriell gefertigten Zellulose-Fasern. Sie produziert jährlich mehr als 700.000 Tonnen Fasern für zahllose Anwendungen von der Textilproduktion über den Hygiene- und Haushaltsbedarf bis hin zu technischen Anwendungen.
Der deutsche Konkurrent Kelheim Hygiene Fibres ist zwar mit einer Jahresproduktion von rund 90.000 Tonnen Viskosefasern deutlich kleiner. Doch ist er laut Kartellamt weltweit der wichtigste Anbieter von Spezialviskose zur Herstellung von Tampons und auf diesem Gebiet der einzige Wettbewerber von Lenzing.
Produktionsumstellung nicht lohnend
Ein einmal entstandenes Monopol in diesem Bereich wäre nach Einschätzung der Wettbewerbshüter für andere Unternehmen kaum noch zu knacken. Denn eine Umstellung der Produktion von der Herstellung herkömmlicher Viskosefasern auf die Herstellung der speziellen Viskose für die Tampon-Herstellung sei wirtschaftlich nicht lohnend. "Dafür wären hohe Investitionen zu tätigen, die sich auf dem relativ kleinen Markt nur schwer amortisieren könnten", betonte das Kartellamt. Es sei deshalb nicht damit zu rechnen, dass neue Wettbewerber auftauchten.
Beschwerde möglich
Der Beschluss des Kartellamts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen. Entscheiden würde das Oberlandesgericht Düsseldorf.