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Verbraucher Welche Fristen gibt es für die Sachmängelhaftung?
Von afp
24.09.2012Lesedauer: 1 Min.
Rechtlich muss der Händler zwei Jahre lang für Fehler haften, die das Produkt von Anfang an hatte. Entscheidend ist dabei der Tag der Übergabe der Ware an den Kunden: Tritt in den ersten sechs Monaten danach ein Mangel auf, kann der Kunde auf sein Recht auf Gewährleistung pochen, ohne explizit nachzuweisen, wann und warum der Schaden entstand. Danach ändert sich die Beweislast: Fortan muss der Kunde nachweisen können, dass der Fehler von Anfang an bestand. Weil das oft schwer möglich ist, endet laut vzbv de facto die Sachmängelhaftung oft nach einem halben Jahr. (Quelle: AFP)
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