Mietrecht-wohnen Betriebskosten: Mieter dürfen Fehler selbst korrigieren
Eine gute Nachricht für Mieter: Macht der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten Fehler zu ihrem Nachteil, dann dürfen Mieter die notwendigen Korrekturen selbst durchführen und die Vorauszahlungen entsprechend kürzen. So zumindest hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Streit um Nachforderung
Auf das Urteil (Az: VIII ZR 184/12) weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Im Streitfall hatte nach DMB-Angaben die Betriebskostenabrechnung eine Nachforderung von 84 Euro ausgewiesen. Der Mieter rechnete nach und kam zu einem deutlich anderen Ergebnis: Seiner eigenen Rechnung zufolge stand ihm ein Guthaben von 376 Euro zu.
Dieses Geld behielt er von der nächsten Monatsmiete ein. Zudem kürzte er in den Folgemonaten die Betriebskosten-Vorauszahlung um monatlich 30 Euro.
Mieterbund: Urteil stärkt Mieter
Der BGH habe dieses Vorgehen als rechtmäßig bestätigt, teilte der DMB mit. Der Mieter müsse die rechnerisch fehlerhaft ermittelte Nachforderung auch nicht vorläufig bezahlen und auch nicht eine neue Abrechnung abwarten. Vielmehr dürfe er Rechenfehler selbst verbessern. "Damit wird die Mieterposition beim Thema Betriebskosten eindeutig gestärkt", erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.