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Maklerprovision - Wie hoch darf sie sein?


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Maklerprovision
Maklerprovision: Wie hoch darf sie sein?

tg (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
Maklerprovisionen sind oftmals sehr hochVergrößern des Bildes
Maklerprovisionen sind oftmals sehr hoch (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Maklerprovision ist insbesondere für Mieter ein Reizthema: Nicht nur steigt die Höhe der Mieten immer weiter, zusätzlich ist bei Abschluss des Mietvertrags häufig eine Maklerprovision zu zahlen, die sich gewaschen hat. Auch beim Verkauf von Immobilien über einen Makler wird eine Courtage oder Maklerprovision fällig. Diese Provision wird jedoch teilweise von Käufer und Verkäufer gemeinsam bezahlt.

Maklerprovision bei Vermietungen

Wann und in welcher Höhe ist eine Maklerprovision zu zahlen, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten? Wenn ein Makler Ihnen eine Immobilie vermittelt und einen Maklervertrag mit Ihnen schließt, in dem die Höhe der Maklerprovision aufgeführt ist, so haben Sie die Provision zu zahlen, wenn Sie den Mietvertrag abschließen. Kommt kein Mietvertrag zustande oder wird ein bestehender Vertrag verlängert, müssen Sie laut Mietrecht die Maklerprovision nicht zahlen. (Immobilien als Geldanlage: Was Sie wissen sollten)

Die Höhe der Provision darf laut „Mieterbund“ maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkostenvorauszahlung betragen – häufig wird das auch als Kaltmiete bezeichnet. Auf diesen Betrag darf nur noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden. Bei einer Kaltmiete in Höhe von 600 Euro plus Nebenkosten darf die Maklerprovision also zum Beispiel höchstens 1200 Euro plus Mehrwertsteuer betragen – insgesamt 1428 Euro.

Kein Anspruch auf Maklerprovision

Bei Mietobjekten hat der Immobilienvermittler keinen Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn er gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist, sowie wenn er rechtlich oder wirtschaftlich eng mit diesen verflochten ist. Laut Stern.de darf eine zu Unrecht gezahlte Maklerprovision in voller Höhe zurückverlangt werden – und das bis drei Jahre danach.

Immobilienkauf: Höhe der Maklerprovision

Anders als bei Vermietungen ist die Höhe der Maklerprovision bei einem Immobilienkauf nicht gesetzlich festgelegt. Hier gibt es regionale Unterschiede, wodurch sich Schwankungen in Höhe von drei bis sieben Prozent (plus Mehrwertsteuer) ergeben. (Immobilien als Altersvorsorge: Eine sichere Kapitalanlage)

Im Mittel liegt die Maklerprovision bei fünf bis sechs Prozent, sofern sie vom Käufer getragen wird. Es ist bei einem Verkauf jedoch auch möglich, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen.

Üblicherweise liegt die Höhe der Provision dann bei maximal drei Prozent netto für beide Parteien. Einigen sich Käufer und Verkäufer nach erfolgreicher Vermittlung darauf, den Vertrag aufzuheben, muss dennoch Maklerprovision gezahlt werden, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges steht.

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