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Streit mit den Nachbarn: Derbe Beleidigung rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags


Streit mit den Nachbarn
Derbe Beleidigung rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags

Von dpa
01.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Bei schwerwiegenden Beleidigungen kann bereits ein einmaliger Vorfall ohne Abmahnung zur Kündigung der Wohnung berechtigen.Vergrößern des Bildes
Bei schwerwiegenden Beleidigungen kann bereits ein einmaliger Vorfall ohne Abmahnung zur Kündigung der Wohnung berechtigen. (Quelle: Uli Deck/Illustration./dpa)
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Neuruppin (dpa/tmn) - Eine allzu derbe Wortwahl im Hausflur kann für Mieter eine Kündigung nach sich ziehen. Das gilt auch, wenn sich die Beleidigung nicht direkt an die Nachbarn richtet.

Denn selbst wenn eine Mitarbeiterin eines Nachbarn beleidigt wird, kann der Vermieter das als nachhaltige Störung des Hausfriedens ansehen, befand das Amtsgericht Neuruppin (Az.: 43 C 61/18). Darüber berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Auch die Mitarbeiterin gilt als Teil der Hausgemeinschaft.

In dem verhandelten Fall hatte der kleine Welpe des Mieters in den Hausflur uriniert. Die Mitarbeiterin eines Nachbarn aus dem Erdgeschoss forderte den Mann auf, die Pfütze zu beseitigen. Daraufhin beschimpfte der Mann die Frau mit beleidigenden Kraftausdrücken. Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag.

Zu Recht: Da sich die Mitarbeiterin des Nachbarn regelmäßig im Haus aufhalte, unterliege sie ebenfalls dem Schutzbereich des zu wahrenden Hausfriedens. Diesen habe der Mieter mit seiner Beleidigung nachhaltig gestört.

Zwar habe der Mieter angegeben, die Frau habe ihn barsch und unhöflich aufgefordert, den Urin zu beseitigen, obwohl er schon im Begriff gewesen sei, das zu tun. Das allein rechtfertigt aber keine schwere Beleidigungen und verletzende Worte. Zwar sei hier der Kündigung keine Abmahnung vorausgegangen. Bei schwerwiegenden Beleidigungen kann aber bereits ein einmaliger Vorfall ohne Abmahnung zur Kündigung berechtigen.

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