Schlappe für Bausparer vor BGH Bausparkassen dürfen Kunden nach zehn Jahren kündigen
Schlappe für Bausparer: Ein für Zehntausende Kunden wichtiger Rechtsstreit ist in letzter Instanz entschieden worden: Bausparkassen dürfen ihren Kunden kündigen, wenn diese mehr als zehn Jahre lang kein Baudarlehen in Anspruch nehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
250.000 Verträge gekündigt
Die Institute hatten ihren Kunden seit 2015 schätzungsweise 250.000 unvollständig besparte Verträge gekündigt, die für heutige Verhältnisse ungewöhnlich hohe Zinsen abwerfen. Viele Bausparer nahmen ihr Darlehen deshalb nicht in Anspruch und ließen den Vertrag möglichst lange als reine Sparanlage laufen.
Für die Bausparer verwies BGH-Anwalt Peter Wassermann darauf, dass es hier um langjährige Verträge gehe. Beim Abschluss wisse niemand, ob er das Darlehen in der Zukunft tatsächlich gebrauchen könne. Den Kassen hätte klar sein müssen, dass sich die Verhältnisse ändern können. "Dass jetzt eine Niedrigzinsphase eingetreten ist, darf nicht zulasten der Kunden gehen", sagte er.
Geklagt hatten zwei Kunden der Bausparkasse Wüstenrot. Sie hatten vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) noch gesiegt. Ein Urteil zugunsten der Bausparer hätte die Branche in größere Bedrängnis bringen können.