Vom Finanzamt Diese Bescheinigung benötigen Sie beim Immobilienkauf
Beim Immobilienkauf oder bei bestimmten Erbschaften benötigen Sie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wir erklären, wie Sie sie bekommen.
Beim Hauskauf und bei der Steuer trifft man auf viele Wortungetüme. Eines davon ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, in der Fachsprache "Bescheinigung in Steuersachen" genannt.
Doch so kompliziert, wie sie klingt, ist die Bescheinigung gar nicht zu verstehen. Wir zeigen, wofür Sie sie benötigen, was das Dokument genau nachweist und woher Sie es bekommen.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird verlangt, wenn Sie eine Immobilie kaufen, eine Gaststättenkonzession beantragen oder eine Erbschaft antreten und kein deutscher Staatsbürger sind. Das Finanzamt bescheinigt Ihnen damit Ihre steuerliche Zuverlässigkeit. Das ergibt sich aus einem Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.01.2014 zu § 1 der Abgabenordnung (IV A 3 – S 0062/14/10002).
Wofür brauche ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Erwerben Sie eine Immobilie, ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für den Eintrag ins Grundbuch. Denn auch wenn der Eigentumsübertrag rechtlich nicht davon abhängt, ob Sie die Grunderwerbssteuer bezahlt haben, sind die Grundbuchämter angehalten, erst dann umzuschreiben, wenn genau das geschehen ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung weist nach, dass Sie die Gewerbesteuer bezahlt haben.
Grundbucheintrag
Ein Grundbucheintrag ist quasi der Ausweis eines Grundstücks. Er gibt rechtsverbindlich an, wem ein Grundstück und gegebenenfalls eine darauf stehende Immobilie gehören und ob sonst noch jemand Ansprüche daran hat.
Auch wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, kann dafür je nach Branche eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich sein – beispielsweise wenn das Gewerbe der Genehmigungspflicht unterliegt. Möchten Sie ein Gewerbe anmelden, informiert Sie die zuständige Industrie- und Handelskammer, ob Sie eine solche Bescheinigung benötigen.
Sind Sie ausländischer Staatsbürger und wollen ein Erbe antreten, brauchen Sie ebenfalls eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wie beantrage ich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Das kommt darauf an, wofür Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen. Haben Sie eine Immobilie erworben, müssen Sie selbst nicht aktiv werden. Der Notar muss dann nämlich dem Finanzamt den Kaufvertrag und die amtliche Veräußerungsanzeige schicken.
Sobald beides vorliegt, schickt Ihnen das Finanzamt ohne Ihr Zutun eine Zahlungsaufforderung für die Grunderwerbssteuer. Haben Sie die Steuerschuld beglichen, erstellt Ihnen das Finanzamt automatisch die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie müssen sie in diesem Fall also nicht selbst beantragen.
Benötigen Sie die Bescheinigung in Steuersachen hingegen für eine Gaststättenkonzession, bekommen Sie diese erst, wenn Sie dem Finanzamt persönlich Ihren Personalausweis vorgelegt haben.
Generell gilt: Läuft die Angelegenheit nicht über einen Notar, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dafür gibt es online bei den Behörden entsprechende Formulare.
Was kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Wie viel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie sie beantragen und ob ein überwiegend öffentliches Interesse besteht Das wäre zum Beispiel bei einer Bewerbung um öffentliche Aufträge der Fall. Dann kann die Gebühr unter Umständen entfallen.
Besteht hingegen Gebührenpflicht kostet die steuerliche Bescheinigung vom Finanzamt in der Regel zwischen 5 und 20 Euro. In Berlin zahlen Antragsteller beispielsweise 17,90 Euro, in Köln 15 Euro und in München und Düsseldorf 10 Euro. Besonders günstig ist die Bescheinigung in Steuersachen in Frankfurt und Hamburg: Dort kostet sie gar nichts.
Wann habe ich Anspruch auf die Bescheinigung?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie aufgrund Ihres Verhaltens als steuerlich zuverlässig gelten. Bestimmte Gesetze gibt es dafür nicht.
Als zuverlässig gelten Sie, wenn Sie dem Finanzamt keine Steuernachzahlungen schulden und auch sonst alle steuerlichen Pflichten erfüllt haben.
- Eigene Recherche
- Finanzverwaltung NRW
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