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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach BGH-Urteil Wie Sie sich unzulässige Bauspargebühren zurückholen
Laut Bundesgerichtshof sind manche Kontoentgelte von Bausparverträgen nicht zulässig. Doch viele Bausparkassen erstatten das Geld trotzdem nicht.
In der Ansparphase sind Jahresentgelte bei Bausparverträgen ungültig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2022 entschieden. Trotzdem halten sich die Bausparkassen mit Erstattungen zurück. Wie eine Abfrage der Zeitschrift "Finanztest" bei allen 17 Bausparkassen ergab, kassieren zehn von ihnen weiter und erstatten zumindest einen Teil der Gebühren nicht. Doch dagegen können Sie sich wehren.
Wie erhalte ich unzulässige Bauspargebühren zurück?
Zunächst sollten Sie in den Kontoauszügen Ihrer Bausparkasse prüfen, ob Sie ein Jahresentgelt an diese zahlen. Bis zu 30 Euro können pro Jahr zusammenkommen. Sind Sie davon betroffen, fordern Sie diese Gebühren in einem formlosen Schreiben zurück. Statt Jahresentgelt sind auch die Begriffe Servicepauschale, Serviceentgelt, Kontogebühr, Kontoentgelt, Jahresentgelt oder Servicepaket üblich.
Nach Angaben des Geldratgebers "Finanztip" können Sie in jedem Fall die Kontogebühren der Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 zurückfordern. Für ältere Gebühren gelte das wahrscheinlich nicht mehr, da der Anspruch grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) verjähre. Für 2020 endet die Frist also am 31. Dezember 2023. Allerdings gibt es Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die die Verjährung anders sehen (siehe unten).
Zusätzlich zu den gezahlten Gebühren sollten Sie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr einfordern (§ 818 Abs. 1 BGB). Seit dem 1. Juli 2023 liegt der Basiszinssatz bei 3,12 Prozent.
Was tun, wenn die Bausparkasse mauert?
Weigert sich Ihre Bausparkasse, das Geld zu erstatten, können Sie einen Ombudsmann einschalten. Es startet dann ein Verfahren, das auch die Verjährung hinauszögert. Das Ombudsverfahren ist für Sie kostenlos.
Je nach Art der Bausparkasse sind unterschiedliche Schlichtungsstellen zuständig. Kunden von privaten Bausparkassen wenden sich an die Kundenbeschwerdestelle beim Verband der Privaten Bausparkassen, Kunden von Landesbausparkassen an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken.
Idealerweise akzeptiert die Bausparkasse das Schlichtungsangebot des Ombudsmanns. Tut sie das nicht, hilft nur noch eine Klage.
Wann verjähren die Ansprüche?
Laut "Finanztest" sieht sich aktuell keine Bausparkasse in der Pflicht, Gebühren aus den Jahren vor 2019 zu erstatten. Und das, obwohl der Europäische Gerichtshof immer wieder klargestellt habe, dass Ansprüche auf Erstattung von Beträgen aufgrund missbräuchlicher Regelungen in Geschäftsbedingungen nicht verjähren können, bevor Verbraucher erkennen konnten, dass die Gebühr unfair und damit unwirksam war (Az. C-80/21, C-81/21 und C-82/21).
"Wenn es danach geht, müssten die Bausparkassen für viele Jahre zurück Geld erstatten", heißt es bei "Finanztest". "Haben sie beispielsweise Anfang 2010 einen Vertrag mit 24 Euro Jahresentgelt geschlossen, kämen samt fälliger Zinsen 432 Euro zusammen. Seit 2019 sind es nur 120 Euro, zuzüglich 11 Euro Zinsen."
Warum zahlen die Bausparkassen nicht?
"Ihrem Erstattungsbegehren können wir nicht entsprechen", hieß es etwa bei der LBS Südwest. Und Schwäbisch Hall bat um Verständnis, dass es beim Jahresentgelt bleibe. Laut "Finanztest" zahlt Schwäbisch Hall nur Gebühren für Bausparverträge zurück, die bis November 2018 abgeschlossen worden sind, für jüngere Verträge nicht mehr.
Als Begründung führt die Bausparkasse an, dass seit Dezember 2018 in den Bedingungen vermerkt sei, dass das Jahresentgelt für das Verschaffen und Aufrechterhalten der Anwartschaft aufs Bauspardarlehen anfalle. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ändere daran nichts.
Denn: Die Gebühr sei der Preis für eine Dienstleistung. Sie benachteilige Verbraucher deshalb nicht wie das Entgelt der BHW Bausparkasse, das der BGH für unzulässig erklärt hatte, weil in den Bedingungen kein Grund dafür genannt war. So wie Schwäbisch Hall argumentierten auch die Landesbausparkassen. Doch die Experten von "Finanztest" sind anderer Auffassung.
Was spricht für eine Erstattung?
"Kunden ein Bauspardarlehen zu verschaffen, ist Kernaufgabe einer Bausparkasse. Die erfüllt sie aber genau ein Mal und darf sich deshalb nicht jahrelang immer wieder dafür bezahlen lassen", so das Urteil von "Finanztest".
Bausparkassen stünde die Abschlussgebühr zu und sie bestimmten den Preis für ihre Leistungen über die Zinssätze für Guthaben in der Ansparphase und später für Bauspardarlehen. "Weitere pro Monat oder Jahr fällige Gebühren sind generell nicht erlaubt – egal, ob und welcher Grund dafür in den Bedingungen steht", erklärt "Finanztest". Lesen Sie hier, wie Bausparverträge funktionieren.
Schwäbisch Hall ausgezeichnet
Die Schwäbisch Hall gehört zu Deutschlands besten Finanzdienstleistern 2024.
Die Leserinnen und Leser des Nachrichtenportals t-online und eine Expertenjury haben Schwäbisch Hall aus den wichtigsten deutschen Finanzdienstleistern und Banken erneut zur beliebtesten BAUSPARKASSE gewählt.
Hierfür wurden über 520.000 Gesamtstimmen von 62.000 Teilnehmern ausgewertet, die an der Online-Abstimmung vom 13. Mai bis 14. Juli 2024 teilgenommen haben. Zur Wahl standen bundesweit aktive Banken, Direktbanken, Versicherer oder ETF-Anbieter in zehn Kategorien.
Alle Sieger vom Deutschen Publikumspreis Finanzen 2024 finden Sie hier.
Welche Bausparkassen zahlen das Geld zurück?
Alte Leipziger, Badenia, Debeka und Wüstenrot kassieren inzwischen keine Monats- oder Jahresentgelte mehr. Zudem zahlen sie die Gebühren auch zurück – zumindest, wenn Kunden das fordern. Ein Musterschreiben für die Rückforderung der Kontogebühren in der Ansparphase finden Sie zum Beispiel auf der Webseite der Verbraucherzentralen.
Bei der Alten Leipziger sei die Erstattung allerdings nicht ganz sicher. "Sie äußerte sich nicht eindeutig", so "Finanztest". "Dafür teilte sie mit, bis zu welchem Jahr zurück aus ihrer Sicht eine Erstattung infrage kommt: bis 2019, ebenso wie bei BHW und Wüstenrot."
Gar keine Antworten gaben demnach die Bausparkasse Mainz, Signal-Iduna und Start: Bausparkasse. Bis auf die LBS Bayern kämen alle Landesbausparkassen Kundenforderungen nach, wenn es um Entgelte gehe, die in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs als Konto- oder Kontoführungsgebühr bezeichnet waren. Die LBS Bayern sehe sich hingegen gar nicht in der Pflicht, Gebühren zurückzuzahlen.
Gleiches gilt für alle Bausparkassen, wenn es um Riester-Verträge geht. Doch auch hier ist "Finanztest" anderer Auffassung. Zwar lasse das Gesetz über die Vorsorgeverträge Monats- und Jahresentgelte ausdrücklich zu, sie müssten aber den allgemeinen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch genügen und fair sein. Das sei in diesem Fall fraglich.
- Finanztest (Ausgabe 3/2023)
- test.de: "So holen Sie sich von der Bausparkasse Ihr Geld zurück"
- finanztip.de: "Hole Dir unzulässige Bauspargebühren zurück"