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Das sollen Sie bei Verlust einer Kreditkarte machen


Verloren oder Gestohlen?
Das sollen Sie bei Verlust einer Bankkarte machen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 09.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Wer den Verlust seiner Zahlungskarten bemerkt, sollte schnell handeln.Vergrößern des Bildes
Wer den Verlust seiner Zahlungskarten bemerkt, sollte schnell handeln. (Quelle: Jupiterimages/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Im Zeitalter des elektronischen Gelds ist der Verlust einer Zahlungskarte für viele ein Horrorszenario. Denn im schlimmsten Fall kann es zum Bankrott führen. Daher gilt es dabei – die Geldkarte sofort zu sperren. Darauf weist die Initiative Euro Kartensysteme hin.

Wer den Verlust seiner Zahlungskarten bemerkt, sollte schnell handeln. Denn Karteninhaber sind in der Regel im Zeitraum zwischen Verlust oder Diebstahl der Girocard und der Sperrung durch eine Haftungsobergrenze von 150 Euro geschützt, bei einigen Kreditinstituten sogar ganz von der Haftung befreit.

Zentrale Sperr-Hotline

Die zentralen Sperrnotrufnummern 116 116 beziehungsweise 01805 021 021 sind rund um die Uhr erreichbar. Am besten ist es, diese Nummern im Handy einzuspeichern. Der zentrale Notruf ist auch aus anderen Ländern rund um die Uhr erreichbar.

Allerdings muss dann zusätzlich die Landesvorwahl nach Deutschland gewählt werden. In der Regel ist das die 0049 aus dem Festnetz beziehungsweise +49 aus dem Mobilfunknetz. Es gibt auch Ausnahmen – In den USA beispielsweise gilt die Vorwahl 01149.

Wichtig zu beachten

Wer seine Karte nach einem Verlust oder einem Diebstahl sperren will, braucht die Kartendaten. Die IBAN beziehungsweise die Kartennummern sollten notiert und sicher aufbewahrt werden. Die PIN sollte man nicht aufschreiben.

Auch eine Anzeige bei der Polizei ist sinnvoll. Die Polizeibehörde nimmt die sogenannte Kuno-Sperrung vor und informiert die zentrale Meldestelle des Handels, so dass auch elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift ausgeschlossen sind. Das schützt vor unbefugten Abbuchungen.

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