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Krankenkassen: Welche den Zusatzbeitrag erhöht haben – und welche nicht


Zum Jahreswechsel
Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag

Von t-online, cho

Aktualisiert am 02.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Krankenkassenkarten (Symbolbild): Zum neuen Jahr steigen bei manchen gesetzlichen Krankenversicherungen die Zusatzbeiträge.Vergrößern des Bildes
Krankenkassenkarten (Symbolbild): Zum neuen Jahr steigen bei manchen gesetzlichen Krankenversicherungen die Zusatzbeiträge. (Quelle: Kirchner-Media/imago-images-bilder)

Für Millionen gesetzlich Versicherte wird es 2022 teurer. Die ersten Krankenkassen haben ihre neuen Zusatzbeiträge veröffentlicht. Wir zeigen, wer sie erhöht – und bei wem es sogar günstiger wird.

Millionen gesetzlich Krankenversicherte müssen sich im neuen Jahr auf höhere Kosten einstellen. Das ergibt eine Auswertung des Vergleichsportals Check24, die t-online exklusiv vorliegt. Demnach erhöhen bisher 18 der 98 gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2022 ihre Zusatzbeiträge, wovon mehr als 18 Millionen Mitglieder betroffen sind.

60 Krankenkassen mit zusammen mehr als 50 Millionen Mitgliedern halten den Beitrag konstant, sieben elf ihn sogar. Davon profitiert etwa eine halbe Millionen Mitglieder. In den kommenden Tagen dürften weitere Krankenkassen Anpassungen bekannt geben.

Die Zusatzbeiträge der Kassen, die über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinausgehen, waren im Januar 2021 laut Check24 im Schnitt von 1,1 auf 1,3 Prozent gestiegen. Eine weitere deutliche Erhöhungswelle scheint es nun vorerst nicht zu geben. Der Staat hatte wegen zunehmender Belastungen in der Corona-Pandemie einen Steuerzuschuss von 28,5 Milliarden Euro an die Krankenkassen bewilligt.

Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2021 Zusatzbeitrag 2022
AOK Baden-Württemberg 1,10% 1,30%
AOK Bayern 1,10% 1,30%
AOK Bremen Bremerhaven 1,30% 1,60%
AOK Hessen 1,30% 1,50%
AOK Nordost 1,50% 1,70%
AOK Nordwest 1,30% 1,70%
AOK Rheinland/Hamburg 1,10% 1,60%
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 0,90% 1,30%
AOK Sachsen-Anhalt 0,60% 0,80%
Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers 1,26% 1,48%
BKK B. Braun Aesculap 1,30% 1,50%
BKK BPW Bergische Achsen KG 1,10% 1,60%
BKK exklusiv 0,99% 1,29%
BKK Public 1,10% 1,30%
BKK Scheufelen 0,90% 1,10%
BKK Würth 0,20% 0,90%
Handelskrankenkasse (hkk) 0,39% 0,69%
TUI BKK 1,25% 1,35%

Stand: 29.12.2021

Diese Krankenkassen senken den Zusatzbeitrag

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2021 Zusatzbeitrag 2022
Bertelsmann BKK 1,25% 1,00%
BKK_DürrrkoppAdler 1,20% 0,88%
BKK EVM 1,30% 1,00%
BKK Gildemeister Seidensticker 1,20% 0,90%
BKK Herkules 1,70% 1,40%
BKK Stadt Augsburg 2,70% 2,40%
BKK Technoform 1,90% 1,50%
BKK ZF & Partner 1,80% 1,45%
BMW BKK 0,80% 0,30%
Continentale Betriebskrankenkasse 1,40% 1,25%
energie-Betriebskrankenkasse 1,46% 1,38%

Stand: 28.12.2021

"Trotz des Steuerzuschusses bleiben die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen hoch", sagt Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei Check24. "Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Beitragssätze ihrer Krankenkasse prüfen, denn in der Regel stehen günstigere Alternativen zur Verfügung."

Wären 2021 alle Versicherten zur günstigsten bundesweit zugänglichen Kasse gewechselt, wären Ersparnisse von insgesamt 6,4 Milliarden Euro möglich gewesen. Einzelnen Versicherten hätte ein Wechsel je nach Einkommen, Bundesland und bisheriger Krankenkasse Ersparnisse von bis zu 624 Euro im Jahr gebracht.

Selbstständige, die anders als Angestellte allein für ihren Zusatzbeitrag aufkommen müssen, hätten sogar doppelt so viel sparen können. Lesen Sie hier, wie Sie die Krankenkasse richtig wechseln.

Krankenkassenwechsel ist 2021 leichter geworden

Bereits seit 2021 ist es für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse einfacher zu wechseln: Sie müssen nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernimmt die neue Krankenkasse.

Außerdem gilt eine verkürzte Bindungsfrist: Verbraucher können dann alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Bisher waren sie 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden. "Für Versicherte, die im Januar 2021 einen Wechsel der Krankenkasse beantragt haben, besteht somit im Januar 2022 bereits die nächste Wechselmöglichkeit", sagt Güssow.

Kosten sind nicht das einzige Kriterium

Angst vor einer Versicherungslücke brauchen sie dabei nicht zu haben. Wenn Verbraucher bereits zuvor gesetzlich versichert waren, darf die neue Kasse ihren Antrag nicht ablehnen – auch wenn sie schon älter sind, Vorerkrankungen haben oder sie bereits in Behandlung sind.

Es lohnt aber, nicht nur auf die Kosten zu schauen. Zusatzleistungen wie bestimmte Schutzimpfungen, Untersuchungen oder Vorsorgeangebote können je nach Kasse variieren. Diese sollte man beim Vergleich der Anbieter ebenfalls berücksichtigen.

Hinweis: Wir aktualisieren die Tabellen fortlaufend, sobald es neue Infos zu den Krankenkassen und ihren Zusatzbeiträgen gibt.

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