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Nach Raser-Unfall: Muss die Versicherung das Auto erstatten?


Urteil am Oberlandesgericht München
Nach Raser-Unfall: Muss die Versicherung das Auto erstatten?

Von dpa
Aktualisiert am 14.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Auto mit Totalschaden: Ein Autofahrer hat nach einem Unfall Schadenersatz von seiner Versicherung gefordert.Vergrößern des Bildes
Auto mit Totalschaden: Ein Autofahrer hat nach einem Unfall Schadenersatz von seiner Versicherung gefordert. (Quelle: LENblR/getty-images-bilder)

Dicht hintereinander rasen zwei Sportwagen über eine Landstraße. Ein Porsche kommt auf die Gegenspur und prallt in ein anderes Auto. Ein Gericht muss klären, ob der Fahrer ein Anrecht auf eine Erstattung von seiner Versicherung hat.

Erlaubt ist nur Tempo 70. Trotzdem rast ein Fahrer mit seinem Porsche viel zu schnell über die Landstraße in der Nähe von Neunkirchen-Seelscheid (Rhein-Sieg-Kreis). Im März 2014 fährt der damals 43-Jährige mit mehr als 140 Stundenkilometern in die Rechtskurve, kommt auf die Gegenspur und prallt mit seinem neuen Wagen in ein anderes Auto. Er und der andere Fahrer werden schwer verletzt und der schwarze Porsche 911 Carrera ist total Schrott.

Von seiner Versicherung bekommt der Mann jetzt mehr als 82.000 Euro für den Schaden. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gewinnt er einen Rechtsstreit mit der Generali-Versicherung.

Die Anwältin der Versicherungsgruppe mit Sitz in München kritisiert die Entscheidung. Sie spricht von einer "Belohnung", dass der Mann aus Nordrhein-Westfalen mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt habe – und dafür nun sein geschrottetes Auto erstattet bekomme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vertreterin von Generali schloss nicht aus, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.

Handelte der Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich?

Die Richter in München mussten entscheiden: Handelte der Mann mit seinem Manöver auf der Landstraße in Nordrhein-Westfalen grob fahrlässig oder vorsätzlich? Das Gericht entschied, keinen Vorsatz zu sehen. Die Frage war entscheidend dafür, ob der Versicherungsschutz greift oder nicht. Der Fahrer hatte für seinen Porsche bei Generali eine Premium-Versicherung abgeschlossen. Der Schutz gilt aber nur bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Ausgeschlossen ist die Teilnahme bei Autorennen.

Genau das hatte die Versicherung dem Fahrer aber zunächst vorgeworfen. Über mehrere Kilometer hinweg sei er in seinem Porsche vor einem Audi gerast, sagt die Anwältin. Die beiden Männer hätten sich gegenseitig angespornt, schneller zu fahren. Der Anwalt des Porsche-Fahrers sagt, beide Männer seien auf der Strecke zufällig aufeinander getroffen. Absprachen oder eine Verabredung habe es nicht gegeben.

Anwalt: Keine Verabredung zum Rennen

Der Vorsitzende Richter am OLG sah das ähnlich und berief sich auf Zeugen: Der Porsche-Fahrer habe Gas gegeben, weil der Audi-Fahrer hinter ihm zu dicht aufgefahren sei und sich von diesem absetzen wollte. Zwischen die beiden Fahrzeuge habe "kein Blatt mehr gepasst". Der Audi-Fahrer habe den Porsche-Fahrer genötigt. Seinen Porsche mit dem gefährlichen Fahrstil zu beschädigen, habe der Mann nicht billigend in Kauf nehmen wollen, erklärte der Richter. Deswegen habe er vor der Kurve auch gebremst.

Mit einem Spielzeugauto erklärte ein Sachverständiger vor Gericht, welche Kräfte auf den Porsche mit Baujahr 2013 in der Kurve gewirkt haben müssen. Die Kurve an der Unfallstelle sei ungefähr so eng wie die Schleifen an Autobahnausfahrten. Dort könnten bei hohem Tempo schon kleine Fahrfehler oder Unebenheiten fatale Folgen haben.

Dafür dass der heute 49-Jährige das Tempolimit bei weitem überschritten hatte, wurde er bereits in NRW vor dem Amtsgericht Siegburg bestraft. Nach eigener Darstellung erhielt er zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre Fahrverbot. Außerdem habe er 30.000 Euro zahlen müssen. Er "hat Mist gebaut", sagt nun auch der Richter am OLG in München.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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