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Die Notlagenversicherung der Privaten Krankenversicherung


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Ausweg oder Endstation?
Was die Notlagenversicherung der Privaten Krankenkassen leistet


Aktualisiert am 02.12.2018Lesedauer: 3 Min.
Geld zählen für Medizin: Die Notlagenversicherung der privaten Krankenkassen übernimmt nur die sehr eingeschränkte akute Versorgung der Versicherten.Vergrößern des Bildes
Geld zählen für Medizin: Die Notlagenversicherung der privaten Krankenkassen übernimmt nur die sehr eingeschränkte akute Versorgung der Versicherten. (Quelle: TomoteyZadvornov/getty-images-bilder)
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Wenn man sich die private Krankenversicherung nicht mehr leisten, diese aber auch nicht verlassen kann, tut guter Rat Not. Wenn alle Stricke reißen, greift die Notlagenversicherung. Ein rudimentärer Versicherungsschutz für Patienten dritter Klasse.

Zum Jahreswechsel steigen für viele privat Krankenversicherte die Prämien für ihre Versicherung. Wieder einmal und nicht zum letzten Mal. Vor allem Selbstständige, die sich anfangs aufgrund der niedrigen Prämien in den privaten Kassen versicherten, können sich im späteren Leben die monatlichen Belastungen oft nicht mehr leisten. Was nun? Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig und ab 55 Jahre schier unmöglich.

Allgemeine Versicherungspflicht: In Deutschland gibt es die allgemeine Versicherungspflicht in einer Krankenkasse – für gesetzliche Versicherte seit dem 1.4.2007 und für alle anderen in der privaten Krankenversicherung seit dem 1.1.2009. Grundlage ist das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 1.8.2013".

Was ist der Notlagentarif?

In den Notlagentarif der PKV werden alle Versicherten überführt, wenn sie mit ihren Prämien über einen bestimmten Zeitraum im Rückstand sind. Er greift automatisch und ist nicht frei wählbar. Ziel ist es, in einer finanziellen Ausnahmesituation des Versicherten die medizinische Notversorgung sicherzustellen. Während dieser Zeit ruht der Versicherungsvertrag. Die niedrigen Beiträge sollen es den Versicherten ermöglichen, die Rückstände bei ihrer Krankenkasse abzubauen.

Tipp: Versicherte, die nur kurzzeitig in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht sind, sollten ihre Krankenversicherung auf die Stundung der Beiträge ansprechen. Alternativ kann eine Verringerung des Leistungsumfangs sowie Erhöhung des Selbstbehalts die monatliche Beitragslast senken.

Wann greift der Notlagentarif?

Am Anfang steht ein zweistufiges Mahnverfahren, am Ende nach sechs Monaten das Ruhen des Versicherungsvertrages: Ist der Versicherte mit seinen Prämienzahlungen zwei Monate nicht nachgekommen, erfolgt eine erste Mahnung. Die zweite Mahnung erhält der Versicherte, wenn der Rückstand samt Säumnisaufschlägen nach zwei weiteren Monaten höher ist, als eine Monatsprämie. Sollte nach einem weiteren Monat immer noch ein Rückstand von mindestens einem Beitrag bestehen, ruht der Versicherungsvertrag und der Versicherte wird in den Notlagentarif überführt.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn der Versicherte Grundsicherung für Arbeitslose oder Sozialhilfe bezieht, geht der bestehende Vertrag nicht in den Notlagentarif über. Den Bezug der genannten Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehungsweise SGB XII muss der Versicherte gegenüber der Krankenversicherung nachweisen.

Wie hoch sind die Prämien beim Notlagentarif?

Beim Notfalltarif handelt es sich um eine Notfallversorgung während des Ruhens des Ursprungsvertrages. Der geringe Leistungsumfang schlägt sich auch in niedrigeren Versicherungsprämien von 100 bis 125 Euro nieder. Bestehende Altersrückstellungen werden zu 25 Prozent auf die Prämienleistungen angerechnet. Damit verringert sich nochmals die monatliche Belastung für den Versicherten. Neue Altersrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut. Auch entfallen während dieser Zeit zuvor vertraglich vereinbarte Zuschläge und Selbstbehalte. Der Notlagentarif ist im Übrigen arbeitgeberzuschussfähig.

Zu beachten ist, dass während des Notlagentarifs weiter Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent auf die Schulden anfallen. Zudem werden in diesem Zeitraum keine Altersrückstellungen gebildet.

Altersrückstellungen: Ein Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung fließen in die Altersrückstellungen der Versicherten. Damit sollen spätere Beitragssteigerungen zum Teil aufgefangen werden. Bei einem Wechsel zwischen den privaten Kassen können die Rückstellungen mit einem Abschlag mitgenommen werden. Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gehen die Rückstellungen verloren.

Welche Leistungen bietet der Notlagentarif?

Der Notlagentarif ist eine minimale Akutversicherung. Das bedeutet, die medizinische Versorgung umfasst die Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie ambulante Palliativmaßnahmen oder die Versorgung in einem Hospiz. Bei Frauen werden zusätzlich die Aufwendungen während einer Schwangerschaft oder im Zuge des Mutterschutzes übernommen. Vorsorgemaßnahmen oder die Früherkennung werden nur bei Kindern und Jugendlichen bezahlt – ebenso erforderliche Schutzimpfungen. Für Erwachsene steht dies nicht auf dem Plan, genauso wenig wie Rehabilitationsmaßnahmen oder ambulante Nachbehandlungen.

Alle medizinischen Leistungen außerhalb der unmittelbaren Akutversorgung müssen von den Versicherten selbst getragen werden. Zudem kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen über die Übernahme von Kosten. Das verringert weiter den finanziellen Spielraum der Notlagenversicherten. Nicht selten heißt es: Endstation Notlagentarif.

Wann und wie kommt man aus dem Notlagentarif raus?

Der Wechsel in den Ursprungstarif erfolgt automatisch, wenn der Versicherte alle offenen Forderungen beglichen hat. Das umfasst sowohl die rückständigen Monatsbeiträge als auch die aufgelaufenen Säumnis-, Mahn- und Gerichtskosten. Ist alles abbezahlt, greift der normale Tarif ab dem ersten des übernächsten Monats. Es gibt noch einen anderen Weg: Zu dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherte Leistungen der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezieht, geht der Notlagentarif in den Standardtarif / Basistarif über, den der Staat bezuschusst.

Private Krankenversicherung: Gibt es Sozialtarife?

Sind die Versicherten in einer finanziellen Ausnahmesituation, können sie in ihrem bestehenden Tarif zum Beispiel ihre Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten erhöhen. Auch können sie in einen günstigeren Tarif ihrer privaten Krankenversicherung mit einem geringeren Leistungsumfang wechseln. Ist auch dies zu teuer, bleiben die Sozialtarife – der Standard- und der Basistarif.

Der so genannte Standardtarif bietet einen ähnlichen Leistungskatalog wie die gesetzlichen Krankenkassen. Weil die Altersrückstellungen für den monatlichen Beitrag genutzt werden, ist er mit durchschnittlich 280 Euro im Monat vergleichsweise günstig – kann aber auf bis zu 646,06 Euro ansteigen. Es gibt eine Einschränkung: Der Sozialtarif steht nur Versicherten über 55 Jahren offen, die bereits vor 2009 in der PKV versichert waren. Für die anderen gibt es den Basistarif, der ebenfalls ein ähnliches Leistungsniveau wie die GKV hat. Hier werden 690,31 Euro im Monat fällig, zuzüglich Pflegeversicherung (jeweils Stand 2018).

Verwendete Quellen
  • Verband der privaten Krankenversicherungen e. V.
  • dpa
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