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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Versicherungsrecht Kfz-Versicherung kündigen: 5 Schritte zur Kündigung
Wer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, muss einiges beachten. Wann ist der Stichtag für die Kündigung? Wie sollte das Kündigungsschreiben aussehen? Antworten auf diese und weitere Fragen zur Kündigung der Kraftfahrzeugversicherung finden Sie hier.
1. Erst neuen Vertrag abschließen, dann kündigen
In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Deswegen sollten Sie erst kündigen, wenn Sie bereits eine Zusage der neuen der Kfz-Versicherung erhalten haben und der Termin für den Beginn des Versicherungsschutzes steht. Das Auslaufen der alten Versicherung und der Beginn der neuen sollten nahtlos ineinander übergehen. Wenn Sie einige Tage ohne Versicherungsschutz sind, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht benutzen.
Um nicht unnötig Geld auszugeben, sollte es aber auch keine Überschneidungen geben. Kündigen Sie Ihre aktuelle Versicherung also erst dann, wenn Sie eine neue schon abgeschlossen haben und wissen, ab wann diese greift.
2. Unterlagen für den Vertragsabschluss
Vergleichen Sie Angebote der verschiedenen Anbieter für eine Kfz-Versicherung. Im Internet finden Sie zahlreiche Vergleichsportale. Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben, verlangt der Versicherer diverse Informationen von Ihnen. Halten Sie deswegen die nötigen Unterlagen bereit. Dazu gehören unter anderem:
- Führerschein
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief beziehungsweise Teil I und II der Zulassungsbescheinigung
- Unterlagen Ihrer bisherigen Versicherung
- Kilometerstand
- Ihre Bankverbindung
Sollten Sie über eine Bahncard verfügen, legen Sie diese Ihrem neuen Versicherer ebenfalls vor: Manche Anbieter gewähren dafür einen Rabatt. Zwei Wochen hat der Versicherer nun Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten. Laut dem Bund der Versicherten (BdV) gilt der Antrag auch dann als angenommen, wenn in diesem Zeitraum keine Ablehnung erfolgt ist.
Ist alles unter Dach und Fach, können Sie sich um die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung kümmern.
3. Kfz-Versicherung kündigen: Das Kündigungsschreiben
Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Auch eine Sendung per E-Mail oder Fax ist möglich. Allerdings sollten Sie vorher in Ihren Vertrag schauen: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist in der Regel vermerkt, in welcher Form die Versicherung die Kündigung akzeptiert.
Folgendermaßen sollte das Kündigungsschreiben aussehen: Wählen Sie als Betreffzeile "Kündigung der Kfz-Versicherung" und geben Sie darunter die Nummer des Versicherungsscheins und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs an. Auch der Kündigungsgrund gehört auf das Schreiben. Anführen können Sie zum Beispiel: "fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres". Sehr wichtig ist es, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Bei einer schriftlichen Kündigung der Kfz-Versicherung darf das Datum zudem nicht fehlen. Anschließend unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben und schicken es an das zuständige Versicherungsunternehmen.
4. Termin für die Kündigung
Das Versicherungsjahr endet in der Regel am 31. Dezember und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Deswegen ist der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung der 30. November. Bis dahin muss Ihr Anschreiben bei der Versicherung vorliegen. Haben Sie allerdings einen sogenannten unterjährigen Vertrag abgeschlossen, der mitten im Jahr anlief, schauen Sie genau in Ihren Vertrag nach dem Beginn der Laufzeit. Beispiel: Haben Sie ihren Wagen ab dem 16. April 2015 versichert, können Sie bis zum 15. April 2016 kündigen. Der Stichtag wäre dann der 15. März.
5. Sonderkündigungsrechte
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vertrag auch innerhalb der Laufzeit gekündigt werden. Beispiel: Sie erhalten ein Schreiben Ihrer Versicherung über eine Beitragserhöhung, ohne dass der Leistungsumfang angemessen angehoben wird. In diesem Fall können Sie die Versicherung auch nach dem Stichtag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht greift ebenfalls, wenn sich die Typklasse des versicherten Fahrzeugs geändert hat und dadurch die Prämien erhöht werden. Das gilt auch, wenn die Vertragsanpassung per Gesetzesänderung vollzogen wurde.
Nach einem Schadensfall kann ebenfalls außerordentlich gekündigt werden. Dieses Sonderkündigungsrecht steht sowohl dem Versicherten als auch der Versicherung zu. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der entstandene Schaden von der Versicherung reguliert wurde.