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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gut zu wissen Tagesmutter: Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss
Eine Tagesmutter betreut fremde Kinder und ist während dieser Zeit für die Kleinen verantwortlich. Sie muss daher unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen – ansonsten kann ein einziger Unfall den Ruin bedeuten.
Tagesmutter: Viel Verantwortung für fremde Kinder
Eltern, die ihre Kinder in die Obhut einer Tagesmutter geben, können sich in der Regel darauf verlassen, dass der Nachwuchs bei dieser gut betreut ist und rundherum versorgt wird. Während die Eltern arbeiten, geht die Tagesmutter mit den Kindern auf den Spielplatz, ins Schwimmbad oder zum Sportverein. Oft betreut sie die Kleinen auch in den eigenen vier Wänden. Ob zu Hause oder unterwegs: Zustoßen kann dem Kind überall etwas. Da die Tagesmutter die Aufsichtspflicht hat, ist sie in solchen Fällen grundsätzlich haftbar. Als Schutz vor den finanziellen Forderungen, die Eltern geltend machen können, sollte die Tagesmutter unbedingt eine passende Haftpflichtversicherung abschließen. (Tagesmutterbetreuung: Welche Versicherungen sind wichtig?)
Haftpflichtversicherung schützt vor dem Ruin
„Verletzung der Aufsichtspflicht“ lautet der Vorwurf in der Regel. Ob diese Verletzung wissentlich oder unwissentlich zustande kam, spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass die Tagesmutter haften muss. Auch extrem pflichtbewusste Vertreterinnen dieses verantwortungsvollen Berufs sind davor nicht geschützt. Manchmal dauert ein Unfall nur eine Sekunde, verändert aber das gesamte Leben des Kindes. Wenn Kosten für Behandlungen, Rehabilitation oder dauerhafte Betreuung entstehen, muss die Tagesmutter für diese Kosten aufkommen. Da es um hohe Summen geht, kann das den Ruin bedeuten – es sei denn, eine entsprechende Haftpflichtversicherung liegt vor. (Für welche Personen gilt die Privathaftpflichtversicherung?)