Gut zu wissen Für welche Personen gilt die Privathaftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung gilt in erster Linie für die Person, die sie abschließt. Unter bestimmten Voraussetzungen – so beispielsweise bei einem Familien-Tarif – sind auch automatisch alle weiteren, dauerhaft im Haushalt lebenden und/oder arbeitenden Personen mitabgesichert.
Kinder oft bis zum 25. Lebensjahr mit in Haftpflichtversicherung
Somit umfasst die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung Vater und Mutter sowie zumindest sämtliche Kinder. Wie Letztere behandelt werden, ist von der genauen tariflichen Gestaltung abhängig: Manche Versicherer berücksichtigen die Kinder lediglich bis zum 18. Lebensjahr. Andere wiederum erlauben eine kostenlose Familienversicherung für Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern diese noch im elterlichen Haushalt leben und noch nicht verheiratet sind. (Unfallversicherungsvergleich: Sinn und Unsinn von Unfallpolicen)
Werden die mitversicherten Kinder bis zum 25. Lebensjahr berufstätig und verdienen so ein eigenes Einkommen, dürfte die kostenlose Mitversicherung in den meisten Konstellationen sofort enden. Übrigens spielt es keine Rolle, ob es sich um Ihre leiblichen oder um adoptierte Kinder handelt. (Wie ist der Versicherungsschutz für Kinder geregelt?)
Besonderheit der Versicherung bei eheähnlichen Gemeinschaften
Bei Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, gilt eine solche Mitversicherung nur dann, wenn der Name des Partners explizit im Versicherungsvertrag eingetragen wird. Die Versicherungsgesellschaften halten hierzu spezielle Partnertarife bereit. Im Haushalt lebende Haustiere sind wohlgemerkt unter keinen Umständen mitversichert: Hierfür benötigen Sie eine separate Tierhaftpflichtversicherung. Dafür gilt die Haftpflichtversicherung auch für Menschen, die in Ihrem Haushalt regelmäßig tätig sind – das können beispielsweise eine Tagesmutter, eine Haushaltshilfe oder ein Gärtner sein. (Welche Haustiere fallen unter die Privathaftpflichtversicherung?)