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Kfz-Versicherung
Sonderkündigungsrecht im Schadensfall

tl (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schadensfall verursachen, steht Ihnen die Möglichkeit zur Sonderkündigung offen. Doch warum sollten Sie bei einem Unfall die Versicherung kündigen und worauf müssen Sie dabei achten? Das Sonderkündigungsrecht steht allen Versicherungskunden in jeweils unterschiedlichen Situationen zu. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und den Versicherungswechsel nicht leichtfertig durchführen, sondern erst die Vertragsdetails der anderen Anbieter genau prüfen.

Sonderkündigung bei Schadensfall

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum Sie Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen können, der Schadensfall ist eine davon. Sie sind mit der Abwicklung des Schadensfalls durch Ihren Versicherer unzufrieden? Oder Ihnen erscheint die Beitragssteigerung nach einem selbst verursachten Unfall unangemessen? (Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung)

Dann können Sie mit einer Sonderkündigung den Versicherer wechseln. Zu beachten ist hierbei eine festgelegte Kündigungsfrist von einem Monat, nachdem Sie das Schreiben zur Schadensregulierung oder die Info zum neuen Beitrag erhalten haben. Grundsätzlich steht Ihnen das Kündigungsrecht im Schadensfall immer zu – auch wenn Sie noch nicht lange bei diesem Versicherer Kunde sind.

Schadensfall: Auch der Versicherer darf kündigen

Doch nicht nur Sie haben nach einem Schadensfall das Recht, von Ihrem Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats Gebrauch zu machen. Auch der Versicherer darf Ihnen während dieser Frist kündigen, selbst wenn das nur in sehr wenigen Fällen vorkommt. (Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel)

Wenn Sie planen, die Versicherung zu kündigen, sollten Sie sich rechtzeitig um einen Ersatz bemühen und den neuen Vertrag bereits abschließen, bevor Sie Ihre alte Versicherung verlassen. So ist in jedem Fall ein durchgängiger Versicherungsschutz gewährleistet. Achten Sie bei der Wahl Ihrer neuen Versicherung neben dem Preis auch immer auf die angebotenen Leistungen.

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