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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Muss ich meinen Midijob in der Steuererklärung angeben?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Gehört mein Midijob in die Steuererklärung?
Ehegatten, die Einkünfte aus einer Tätigkeit erzielen und dabei die Steuerklassenkombination 3 und 5 verwenden, sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – auch dann, wenn nur ein Ehepartner arbeitet.
In der Steuererklärung müssen alle Einkünfte aus allen Tätigkeiten angegeben werden, erklärt Steuerexpertin Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dabei seien nicht nur die Tätigkeiten und Einkünfte in Deutschland relevant, sondern auch solche aus dem Ausland. Lesen Sie hier, was mit Ihrer Rente passiert, wenn Sie auswandern.
"Übrigens kennt das Finanzamt Ihre Einnahmen aus dem Midijob schon, weil der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, eine Lohnsteuerbescheinigung hierfür an das Finanzamt zu übermitteln", so die Expertin weiter.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Die Grundlage für die Ermittlung der Steuer bildet das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus der Differenz von Einnahmen und vom Arbeitnehmer getragenen Beiträgen für Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung.
"Ebenso können Ausgaben für Krankheitskosten noch berücksichtigt werden", sagt Karbe-Geßler. Eine Steuer fällt dann an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag von Ehegatten liegt, im Jahr 2022 sind das 20.694 Euro.
- Gespräch mit Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler