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Ehrenamt: Engagement für die Gemeinschaft zahlt sich aus


Ehrenamt
Engagement für die Gemeinschaft zahlt sich aus

Von dpa
29.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Ehrenamtlich Essen austeilen - wer sich für andere engagiert, sollte sich selber nicht vergessen und für den richtigen Versicherungsschutz sorgen.Vergrößern des Bildes
Ehrenamtlich Essen austeilen - wer sich für andere engagiert, sollte sich selber nicht vergessen und für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/dpa-tmn./dpa)

Neustrelitz/Berlin (dpa/tmn) - Egal ob Nachwuchstrainer, Seniorenbegleitung oder Freiwillige Feuerwehr - Ehrenämter gibt es viele. In Deutschland engagieren sich in ihrer Freizeit nach Angaben der Bundesregierung knapp 29 Millionen Menschen für andere.

Nicht immer geht es darum, die komplette freie Zeit dem Ehrenamt zu widmen. "Generell gibt es einen Trend zu einem Engagement, das etwa zwei bis drei Stunden in der Woche umfasst", sagt Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in Neustrelitz.

Was generell zu beobachten ist: Die Besetzung von Ehrenämtern, die zeitintensiv sind - etwa Vorstand, Schatzmeisterin oder Schatzmeister, Schiedsrichter oder Schiedsrichterin - gestaltet sich laut Holze nicht selten schwierig: "Da hapert es." Um das zu ändern, hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt einenWettbewerbausgeschrieben. Wichtige Fragen und Antworten:

Wo bekommt man Informationen?

Wer sich engagieren möchte, aber nicht weiß, welches Ehrenamt in Frage kommt, kann sich beraten lassen. Anlaufstelle kann eine Freiwilligenagentur sein, die es in vielen Kommunen gibt. Auch digital haben Interessierte die Möglichkeit, sich über mögliche Engagements zu informieren. Einen Überblick über Netzwerke und Freiwilligenagenturen bietet zum Beispiel dieAkademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland. "Zielführend ist zumeist jedoch die direkte Ansprache vor Ort", sagt Holze.

Muss ich mich mit einer Versicherung absichern?

Egal, welches Ehrenamt man ausführt: Passieren kann immer etwas. "Daher ist es zwingend notwendig, vor Aufnahme der Tätigkeit auszuloten, ob und inwieweit ein Versicherungsschutz besteht", so Holze. Oft existiert für ehrenamtlich Engagierte ein kostenloser Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.

Die meisten Bundesländer haben eine zusätzliche Sammelversicherung im Bereich Unfall und Haftpflicht abgeschlossen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, falls es zu einem Unfall kommt und deswegen eine Heilbehandlung und eine Rehabilitation anstehen. Bei dauerhaften Gesundheitsschäden gibt es über die Police eine Rente.

Ebenfalls zu klären ist die Haftpflicht-Frage. Oftmals gibt es eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung. "Ob sie besteht, sollte man vor Aufnahme der Tätigkeit unbedingt erfragen", sagt Holze. Und auch privater Haftpflichtschutz sollte, um auf Nummer sicher zu gehen, vorhanden sein.

Bekommt man für seinen Einsatz Geld?

Für ein Ehrenamt gibt es keine reguläre Vergütung. Oft bekommen die Engagierten jedoch eine pauschale Aufwandsentschädigung in Form einer Ehrenamts- oder einer Übungsleiterpauschale. Bis zu einer bestimmten Höhe sind sie steuerfrei. "Die Grenze liegt bei der Übungsleiterpauschale bei 3000 Euro ab dem Jahr 2021, für das Jahr 2020 beträgt sie 2400 Euro", sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Eine Übungsleiterpauschale erhalten diejenigen, die in einer steuerbegünstigten Organisation tätig sind und deren Ehrenamt eine pädagogische Ausrichtung hat, also etwa Erzieher und Erzieherinnen, oder Trainer und Trainerinnen. Für alle anderen Tätigkeiten gibt es in der Regel eine sogenannte Ehrenamtspauschale.

Welche Grenzen gelten?

"Die Vergütung ist steuerfrei, solange der Betrag im Jahr 2021 nicht über 840 Euro und im Jahr 2020 nicht über 720 Euro liegt", so erklärt Jana Bauer. Allerdings sind die Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit in jedem Fall in der Steuererklärung anzugeben.

Generell gilt: Die steuerlichen Freibeträge können Frauen und Männer nur in Anspruch nehmen, wenn sie das Ehrenamt als nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Rentner, Studenten und Hausfrauen können aber auch ohne Vollzeiterwerb ehrenamtlich tätig sein.

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