Vertrag untergeschoben Unerwünschte Telefonwerbung ist verboten

Mainz (dpa/tmn) - Telefonwerbung ohne Einverständnis des Betroffenen ist unzulässig. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz aufmerksam. Wer am Telefon überrumpelt wurde und keinen Vertrag abschließen wollte, sollte den Vertrag umgehend widerrufen und die Forderung zurückweisen.
Das gleiche gilt, wenn der Vertrag online geschlossen wurde. Auch hier steht den Betroffenen in der Regel ein Widerrufsrecht zu.
Derzeit beschweren sich viele Menschen bei der Verbraucherzentrale über untergeschobene Kreditkartenverträge. Die Betroffenen bekommen dabei eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassodienstleister. Grund für diese Forderung ist eine angebliche Kreditkartenbestellung. Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigten Forderungen zu widersprechen und sich nicht einschüchtern zu lassen und stellen dazu einenMusterbriefbereit.