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Einlagensicherung: Anleger und Versicherte können beim Brexit gelassen bleiben


Einlagensicherung
Anleger und Versicherte können beim Brexit gelassen bleiben

Von dpa
28.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Anlegern braucht der Brexit keine allzu großen Sorgen zu machen - viele Unsicherheiten wurden im Vorfeld geklärt.Vergrößern des Bildes
Anlegern braucht der Brexit keine allzu großen Sorgen zu machen - viele Unsicherheiten wurden im Vorfeld geklärt. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn./dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Auf den Brexit können Sparer, Anleger und Versicherte in Deutschland insgesamt gelassen reagieren. Denn viele Unklarheiten sind schon im Vorfeld geklärt worden. Ein Überblick.

- Sparer: Wer sein Geld bei einer britischen Bank angelegt hat, mag sich die Frage stellen: Ist mein Vermögen sicher? Die Antwort ist in der Regel Ja, denn auch britische Banken sichern die Einlagen ihrer Kunden ab, wie die Stiftung Warentest in Berlin erklärt. Wegen des Wechselkursrisikos sollten aber nicht mehr als 80.000 Euro bei einem Institut angelegt werden. Manche Institute wie die Bank of Scotland oder die Barclays Bank unterliegen den Angaben zufolge inzwischen der deutschen beziehungsweise irischen Einlagensicherung.

- Anleger: An den Börsen hat der Brexit zwischenzeitlich zwar für Unsicherheit gesorgt. Doch mittlerweile hat sich die Unruhe wieder gelegt. Ob die Aktien von britischen Unternehmen unter dem Austritt langfristig leiden, lässt sich nicht vorhersagen. Allerdings sind Aktienfonds mit Schwerpunkt Europa nach Angaben der Stiftung Warentest immer noch so breit gestreut, dass sie sich als Basisinvestment eignen. Wem der Anteil Großbritanniens in diesen Produkten zu groß ist, der kann zu weltweit anlegenden Fonds greifen.

- Versicherte: Britische Lebensversicherer haben die Verträge von EU-Bürgern inzwischen auf Tochtergesellschaften in Luxemburg und Irland übertragen. Die Ansprüche und garantierten Leistungen bleiben damit erhalten, erklärt die Stiftung Warentest. Aber: Die Verträge bei den Tochtergesellschaften stehen nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Dieser Fonds springt ein, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Einen vergleichbaren Kundenschutz gebe es in Luxemburg und Irland nicht.

Großbritannien will am 31. Januar um 24.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit die Europäische Union verlassen.

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