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Rente – Bundesrichter: Besteuerung der Renten ist verfassungswidrig


Politik reagiert
Bundesrichter: Besteuerung der Renten ist verfassungswidrig

Von t-online, agr

Aktualisiert am 28.11.2019Lesedauer: 2 Min.
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Rentensystem in Deutschland: Wie es derzeit noch funktioniert und warum es ein akutes Problem gibt. (Quelle: t-online)

Rentenzahlungen sollen immer mehr besteuert werden. Ein Richter des Bundesfinanzhofs sagt nun: Das ist verfassungswidrig. Die Politik reagiert auf die Kritik.

Die derzeitige Besteuerung der Renten ist verfassungswidrig. So argumentiert Egmont Kulosa, ein Richter des Bundesfinanzhofs (BFH), in einem Beitrag für einen juristischen Fachdienst, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Wie die derzeitige Rentenbesteuerung funktioniert

Für Kulosa kommt es durch die derzeitigen Regelungen zu einer Doppelbesteuerung der Renten. Für den Richter eine "Verfassungswidrigkeit". Denn: 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht auf eine Neuregelung der Besteuerung gedrungen und betont, dass eine Doppelbesteuerung zu vermeiden sei.

Die derzeit geltende Rentenbesteuerung sieht vor, dass die Altersvorsorge steuerlich gefördert wird. Wer für das Alter vorsorgt, kann einen Teil der Kosten seit 2005 als Sonderausgaben absetzen. Ab 2025 können die Gesamtkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Dem gegenübergestellt ist die Besteuerung der Rentenzahlungen. Auch sie erfolgt seit 2005 schrittweise. Bis 2040 sollen schließlich 100 Prozent der Rentenzahlungen besteuert werden.

FDP-Vizechef verlangt Reaktion der Bundesregierung

Laut Kulosa bedarf es "keiner komplizierten mathematischen Übungen" um eine Doppelbesteuerung dieses Systems nachzuweisen, wenn Menschen ab 2040 in den Ruhestand gehen. Denn: Dann werden Rentenbezüge voll versteuert. Vorsorgeleistungen hingegen können nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039 – voll steuerlich geltend gemacht werden.

Der Bundesrichter sagt: "Die Verfassungswidrigkeit einer doppelten Besteuerung, die vom Einzelnen angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Leistung laufender Rentenversicherungsbeiträge nicht vermieden werden kann, ist evident".


Die Kritik des Richters in einem juristischen Fachdienst hat an sich keine juristischen Folgen. FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki fordert jedoch in einer Reaktion in der "Süddeutschen Zeitung", dass die Regierung "den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt". Ansonsten bliebe laut Kubicki "am Ende nur der Gang nach Karlsruhe, um eine unzulässige Belastung der künftigen Rentnerinnen und Rentner zu verhindern".

Verwendete Quellen
  • Süddeutsche Zeitung
  • Eigene Recherche
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