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Basiskonto: Hohe Gebühren für Arme und Wohnungslose


Stiftung Warentest
Basiskonto: Hohe Gebühren für Arme und Wohnungslose

Von dpa, sm

12.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Obdachlose Frau: Menschen ohne festen Wohnsitz haben das Recht auf ein Bankkonto.Vergrößern des Bildes
Obdachlose Frau: Menschen ohne festen Wohnsitz haben das Recht auf ein Bankkonto. (Quelle: Zinkevych/getty-images-bilder)
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Jeder hat das Recht auf ein Bankkonto. Das gilt auch für Arme und Obdachlose. Für sie gibt es das Basiskonto. Der Haken: Es kostet mitunter viel Geld.

Geldhäuser müssen Kunden ohne festen Wohnsitz und ohne geregeltes Einkommen die Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Soweit die gute Nachricht. Doch ausgerechnet für diese Menschen ist das laut "Stiftung Warentest" mitunter richtig teuer. Denn sie "haben nur Anspruch auf ein Basiskonto und zahlen dafür besonders viel", schreiben die Warentester in ihrer aktuellen Ausgabe von "Finanztest".

Hohe Kontoführungsgebühren

Insgesamt wurden die Angebote für Basiskonten bei 124 Kreditinstituten untersucht. Das Ergebnis: Die Kosten und Gebühren für ein Basiskonto sind zum Teil erheblich höher als für das übliche Girokonto. Die teuersten Basiskonten kosten zurzeit mehr als 200 Euro pro Jahr – in zwei Fällen sogar rund 250 Euro. "Stiftung Warentest" hatte bereits vor zwei Jahren kritisiert, dass das "Konto für Jedermann" mitunter zu teuer sei.

Bei einzelnen Banken seien die Preise seitdem noch gestiegen. Erhöht wurden dann beispielsweise der monatliche Grundpreis oder die Gebühren für Überweisungen in Papierform – mitunter auch beides. In einem anderen Fall seien diese Kosten zwar gleich geblieben, dafür habe die Bank aber die Anzahl kostenloser belegfreier Buchungen auf zehn pro Monat begrenzt.

Zwei Basiskonten kostenfrei

Nur zwei der untersuchten Banken boten ein Basiskonto zum Stichtag am 1. Oktober 2019 kostenfrei an: die regionalen Institute PSD Karlsruhe-Neustadt und die Sparda Baden-Württemberg. Bei weiteren 47 Banken zahlen Besitzer von Basiskonten weniger als 100 Euro im Jahr. Wird das Konto allein online geführt, zahlen Kunden ebenfalls bei der Sparda Baden-Württemberg sowie der Sparda München und der Sparda Südwest keinen Jahresbetrag.

Zum Vergleich: Kunden von herkömmlichen Girokonten haben eine deutlich größere Auswahl: Laut September-Ausgabe der "Finanztest" waren am 1. Juli 2019 mehr als 20 dieser Kontomodelle komplett gratis. Knapp 70 von rund 290 untersuchten Girokonten waren mit Preisen von maximal 60 Euro pro Jahr als "noch recht günstig" eingestuft worden. Laut den Warentestern begründen die Geldhäuser die vergleichsweise hohen Preise von Basiskonten oft mit einem Mehraufwand für Beratung und Eröffnung.

Übrigens: Online geführte Basiskonten sind häufig günstiger als jene, die in der Filiale geführt werden.

Rechtsanspruch auf ein Girokonto

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf "Guthabenbasis" einrichten. Das bedeutet: Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen, überzogen werden kann ein solches Basiskonto nicht.

Leistungen beim Basiskonto:

  • Bareinzahlung
  • Barauszahlung
  • Überweisung
  • Lastschrift
  • Dauerauftrag
  • Girocard

Folgende Leistungen sind ausgeschlossen:

  • Dispokredit
  • Kreditkarte

Die Gebühren für ein Basiskonto sollen "angemessen" sein und können auch einen Gewinn der Institute beinhalten. Diese unkonkrete Formulierung im Gesetzestext ist laut Verbraucherschützern ein Problem: "Damit haben Menschen jetzt zwar einen Rechtsanspruch auf ein Konto, können es sich womöglich aber kaum leisten", sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Institute können sich durch teure Angebote von ihrer Pflicht zum Basiskontoangebot faktisch befreien." Der vzbv fordert eine klare gesetzliche Kostendefinition.

Anbieterpflicht wird ausgehebelt

"Die von Stiftung Warentest festgestellten unterschiedlichen Entgelte bei Basiskonten sind ein Zeichen für einen funktionierenden Wettbewerb", sagte hingegen Sylvie Ernoult von der Deutschen Kreditwirtschaft. Sie verwies außerdem auf die Möglichkeit, den Konto-Anbieter zu wechseln.

Anfang des Jahres hatte das Oberlandesgericht Frankfurt etwa ein Basiskonto bei der Deutschen Bank für zu teuer befunden. Für besonders schutzbedürftige Verbraucher seien ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung "unangemessen hoch und damit unwirksam", hieß es damals in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.


Laut einer Stichprobe der Finanzaufsicht Bafin gab es zur Jahresmitte 2018 in Deutschland knapp 497.000 Basiskonten. Knapp 15.000 Anträge waren damals von Banken abgelehnt worden. Geldhäuser dürfen die Einrichtung eines Basiskontos nur in Ausnahmefällen verweigern; etwa, wenn der Antragsteller bereits ein Konto bei einer anderen Bank führt.

Verwendete Quellen
  • Stiftung Warentest: Zeitschrift "Test" (12/2019)
  • Nachrichtenagentur dpa
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