In Niedrigzinszeiten Was Konten bei der Bank wirklich kosten dürfen
Die Niedrigzinsphase macht es Banken schwer, Geld zu verdienen. Immer weniger Geldinstitute haben deshalb kostenlose Girokonten im Programm. Und immer mehr Dienstleistungen kosten Gebühren. Was bedeutet das für Verbraucher?
Die meisten Sparer haben sich von Zinsen schon lange verabschiedet. Für ihr Guthaben auf dem Tagesgeldkonto jedenfalls gibt es derzeit kaum etwas. Gerade einmal 0,11 Prozent Zinsen zahlen Banken für die Einlagen im Durchschnitt, hat die FMH-Finanzberatung ermittelt. Grund dafür ist das Dauertief bei den Leitzinsen.
Geldverdienen fällt schwer
Auch vielen Banken fällt das Geldverdienen im aktuellen Niedrigzinsumfeld schwer. Parken die Institute Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB), müssen sie dafür sogar 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen. Immerhin: "Negativzinsen geben die Geldinstitute in der Regel nicht an die Kunden weiter", erklärt FMH-Inhaber Max Herbst. "Es sei denn, es sind Großkunden, die mehr als 100.000 Euro bei der Bank parken wollen."
Laut einer Auswertung der Konditionen von etwa 800 Anbietern durch das Vergleichsportal Verivox erheben derzeit gerade einmal 14 Geldinstitute Negativzinsen – und das auch nur für Guthaben ab 100.000 Euro. Der niedrigste Negativzinssatz liegt bei 0,2 Prozent, der höchste bei 0,6 Prozent.
Erkaufen von Sicherheit
"Negativzinsen für Privatkunden sind die absolute Ausnahme", erklärt Oliver Maier von Verivox. "Die Geldhäuser scheuen das negative Echo in der öffentlichen Wahrnehmung." Für Max Herbst ist die Strategie der Geldhäuser, bei großen Anlagesummen Negativzinsen zu verlangen, aber nachvollziehbar: "Die Anleger kaufen sich Sicherheit bei den Banken. Sie könnten ihr Geld ja auch anders anlegen."
Doch auch, wenn die große Masse der Kunden keine Negativzinsen zahlen muss – umsonst sind die Dienste der Banken für sie in der Regel auch nicht. Denn sogar das Girokonto kostet in den meisten Fällen Geld. "Wer Dienstleistungen seiner Bank in Anspruch nehmen will, muss dafür häufig auch bezahlen", erklärt Heike Nicodemus von der Stiftung Warentest.
Kosten für Bankdienstleistungen
Das Problem: Es gibt keine einheitlichen Regelungen, nach denen Banken und Sparkassen einzelne Dienstleistungen rund um das Geld mit Gebühren belegen. Kosten für den Kontoauszugsdrucker, Gebühren für die Verarbeitung von Überweisungen auf Papier oder Aufschlag für die Girokarte – die Bandbreite der Kostenpositionen ist breit.
Kunden sollten sich deshalb immer die Frage stellen: "Was sind mir die Dienstleistungen wert?", rät Herbst. Dabei komme es immer auf die eigenen Bedürfnisse an. Wer zum Beispiel auf dem Land lebt und nur Geldautomaten eines Geldinstituts in der Nähe hat, sollte überlegen, wie oft er Geld abhebt und ob er dafür bereit ist, Gebühren zu zahlen.
Wichtig aus Sicht von Nicodemus: "Die Girokarte sollte umsonst sein." Schließlich ist diese für die Nutzung des Kontos grundlegend – zum Bezahlen und zur Bargeldversorgung. "Eine kostenlose Kreditkarte muss nicht zwingend sein." Wer allerdings oft im Ausland unterwegs ist, braucht eher eine Kredit- als eine Girokarte. "Welche Gebühr sich für einen rechnet, zeigt sich erst im Betrieb", sagt Nicodemus.
Nur Direktbanken sind weitestgehend kostenlos
Wer ein wirklich kostenloses Konto sucht, der muss meist bereit sein, seine Geldgeschäfte selbst in die Hand zu nehmen. Denn derzeit bieten vor allem Direktbanken ihren Kunden kostenfreie Kontenmodelle an, hat Heike Nicodemus beobachtet. Seinen Zahlungsverkehr muss der Kunde hier weitgehend selbst verwalten.
Welcher Preis für ein Konto ist angemessen? Fünf Euro pro Monat oder 60 Euro pro Jahr sind aus Sicht von Herbst und Nicodemus in Ordnung. Dafür können Kunden neben der Girocard und den Onlinebuchungen auch die Abwicklung von weiteren Buchungen und je nach Bank das Bereitstellen von Geldautomaten, Beratung sowie sicherer Technik fürs Onlinebanking erwarten. "Wer mehr für ein Konto bezahlt, sollte über einen Wechsel nachdenken", rät Nicodemus.
Banken müssen beim Kontowechsel helfen
Verbraucher haben beim Kontenwechsel einen gesetzlichen Anspruch auf die Unterstützung ihrer Bank. Der Kunde stellt dazu bei der neuen Bank schriftlich einen Antrag. Das funktioniert per Formular in der Filiale oder auf dem Onlinebanking-Portal.
Die neue Bank muss daraufhin binnen zwei Geschäftstagen bei der alten Bank eine Liste der bestehenden Daueraufträge und vorhandenen Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten einfordern. Ebenfalls fordert sie eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten ein.
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Lastschriften und eingehende Überweisungen darf die alte Bank ab einem vom Kunden bestimmten Zeitpunkt nicht mehr akzeptieren. Das gilt auch für Daueraufträge. Die alte Bank muss dann das restliche Guthaben aufs neue Konto überweisen und das alte Konto schließen. Binnen zwölf Geschäftstagen sollte der Kontenwechsel erledigt sein.
- Nachrichtenagentur dpa