Zuständigkeiten geklärt Neue EU-Regeln für die Scheidung internationaler Ehepaare

Brüssel (dpa) - Die Aufteilung des Vermögens von internationalen Ehepaaren im Fall von Scheidung oder Tod eines Partners soll leichter werden. Am 29. Januar traten neue EU-Regeln in Kraft, die festlegen, welches Gericht für ein Paar zuständig ist und nach welchem nationalen Recht geurteilt wird.
Beides ist je nach Fall entweder davon abhängig, wo die Ehepartner leben oder wo die Ehe geschlossen wurde. Auch Menschen mit verschiedenen Pässen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind von den Bestimmungen betroffen.
Weil sich nicht alle EU-Staaten auf die neuen Regeln einigen konnten, gelten sie zunächst nur in 18 Ländern. Darunter sind Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Irland, Dänemark, Polen und weitere osteuropäische Staaten beteiligen sich nicht.