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Stammaktien: Was ist das? Und welche Rechte habe ich damit?


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Einfach erklärt
Das ist der Unterschied zwischen Stamm- und Vorzugsaktien


Aktualisiert am 02.01.2023Lesedauer: 2 Min.
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Aktien, Handel, Märkte: Diese Animation erklärt schnell und einfach, wie Börsenhandel funktioniert. (Quelle: t-online)

Immer mehr Deutsche interessieren sich für Aktien. Am häufigsten begegnen ihnen dabei Stammaktien. Was das ist und was sie von Vorzugsaktien unterscheidet.

Wer sein Geld vermehren will, sollte sich in Zeiten von Niedrigzinsen auf dem Aktienmarkt umschauen. Doch bevor Sie mit dem Investieren starten, sollten Sie nicht nur die grundlegenden Regeln, sondern auch wichtige Begriffe kennen.

Ein solcher ist die "Stammaktie". Wir erklären, was es mit dieser Aktiengattung auf sich hat, welche Rechte und Pflichten damit einhergehen und was eigentlich der Unterschied zu den sogenannten Vorzugsaktien ist.

Was sind Stammaktien?

Stammaktien, auch "Stämme" genannt, gelten als die Grundform aller Aktien. In Deutschland ist es die Aktienform, die am weitesten verbreitet ist. Als Aktionär erhalten Sie nach § 12 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) damit Firmenanteile und ein Stimmrecht. Sie gelten dann als Teilhaber der Aktiengesellschaft und werden an ihrem Gewinn beteiligt.

Stammaktien gibt es in zwei verschiedenen Formen: als Namensaktien und als Inhaberaktien. Der Eigentümer von Namensaktien ist im Register der Aktiengesellschaft verzeichnet, während der Besitzer einer Inhaberaktie anonym bleibt. Für das Stimmrecht ist diese Unterscheidung aber unerheblich, mit beiden Stammaktien-Arten dürfen Sie sich auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft einbringen.

Welche Rechte verbriefen Stammaktien?

Inhaber von Stammaktien haben bestimmte Rechte. Dazu gehört unter anderem das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine Stimme abzugeben. Stammaktionäre können dort außerdem Auskunft über aktuelle Vorkommnisse verlangen.

Auf der anderen Seite geht der Besitz von Aktien auch mit Pflichten einher. So dürfen Sie dem Unternehmen, an dem Sie Stammaktien halten, keinen Schaden zufügen. Alle Rechte und Pflichten finden Sie in der folgenden Tabelle.

Rechte Pflichten
Sie dürfen darüber abstimmen, welche Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Wer Aktien ordert, muss sie auch bezahlen. Das nennt man Einlagenleistung.
Sie dürfen mitentscheiden, wie der Gewinn verwendet wird. Sie dürfen dem Unternehmen, an dem Sie Stammaktien halten, keinen Schaden zufügen.
Sie entlasten den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Sie dürfen mitentscheiden, welche Abschlussprüfer bestellt werden.
Sie können Satzungsänderungen beeinflussen.
Sie können beeinflussen, ob Kapital neu beschafft oder herabgesetzt werden soll.
Sie können für oder gegen die Auflösung der Aktiengesellschaft stimmen.
Sie haben das Recht auf eine anteilige Dividende, falls das Unternehmen eine solche auszahlt.
Sie haben das Recht, über wichtige Vorgänge im Unternehmen informiert zu werden.
Sie haben ein Bezugsrecht (mehr dazu hier).
Wird die Aktiengesellschaft aufgelöst, müssen Sie anteilig am Verkaufserlös beteiligt werden.

Was ist der Unterschied zu Vorzugsaktien?

Anleger haben beim Aktienkauf häufig die Wahl zwischen dem Erwerb einer Vorzugsaktie und einer Stammaktie. Mit einer Vorzugsaktie verzichten Sie in der Regel auf ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Allerdings erhalten Sie für das fehlende Stimmrecht auch eine höhere Dividende, die bevorzugt an Sie ausgezahlt wird. Mehr zu Vorzugsaktien lesen Sie hier.

Vor allem wenn Sie einen prozentual geringen Anteil an einem Unternehmen halten, lässt sich das verlorene Stimmrecht leichter verkraften. Denn dann hat Ihre Stimme ohnehin nur wenig Einfluss auf die Entscheidungen bei der Hauptversammlung.

Manche Unternehmen verschmelzen Vorzugsaktien mit Stammaktien. So verhindern sie, dass Großaktionäre aufgrund höhere Anteile an Stammaktien zu viel Einfluss haben. Andersherum können Sie Vorzugsaktien auch in Stammaktien umwandeln. Dafür bedarf es aber einer Genehmigung auf der Hauptversammlung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gabler Wirtschaftslexikon
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