t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Nach der Elternzeit: Darf man eine neue Stelle ablehnen?


Nach der Babypause
Darf man nach der Elternzeit eine neue Stelle ablehnen?

dpa, Tom Nebe

Aktualisiert am 08.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Vater mit Baby: Nach der Elternzeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ihren früheren Arbeitsplatz.Vergrößern des Bildes
Vater mit Baby: Nach der Elternzeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ihren früheren Arbeitsplatz. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Wer nach der Elternzeit in den Job zurückkehrt, hat keinen Anspruch auf die frühere Stelle. Man muss aber nicht jede Stelle akzeptieren.

Auch wenn die Monate mit dem Nachwuchs toll waren – nach der Elternzeit freuen sich viele Mütter und Väter wieder auf die Arbeit. Doch die Freude weicht schnell dem Ärger, wenn sie plötzlich eine ganz andere Tätigkeit machen sollen. Dagegen lässt sich angehen.

Jobsuche-Modul

Kein Anspruch auf alten Arbeitsplatz

Prinzipiell haben Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz, aber auf einen gleichwertigen. Gleichwertig bezieht sich auf Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit, notwendige Qualifikation und Ort. Es ist beispielsweise in Ordnung, in eine andere Abteilung am selben Standort versetzt zu werden. Aber die Tätigkeit muss ähnlich sein. Eine Mitarbeiterin, die vor der Elternzeit im Innendienst war, muss einen Wechsel in den Außendienst nicht hinnehmen.

Vorsicht bei neuen Angeboten

Allgemein gilt: Angestellte dürfen mit der neuen Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden. Doch das lässt sich nicht immer eindeutig klären. Strittig sei etwa, ob jemand mit Führungsverantwortung nach der Elternzeit eine Position ohne diese akzeptieren muss.

Bietet der Chef eine neue Stelle an, sollten Beschäftigte sich das Angebot genau durchlesen: Nehmen sie es an, gilt das als Zustimmung zur neuen Position – und damit zu den neuen Bedingungen.

Wer sich schlechter gestellt fühlt, kann die angebotene neue Tätigkeit ablehnen und eine gleichwertige Arbeit fordern. Ändert das nichts, können Betroffene vor einem Arbeitsgericht auf vertragsgemäße Beschäftigung klagen.

Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website