Ausbildung Ausbildereignung: Ausbilder im Betrieb haben eine Vorbildfunktion
Junge Menschen auf das Berufsleben vorzubereiten und ihre Ausbildung zu leiten, ist eine hohe Verantwortung. Dabei geht es nicht allein darum, die fachlichen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Die Ausbildereignung erhält nur, wer auch die soziale und pädagogische Kompetenz im Umgang mit Auszubildenden nachweisen kann. Erfahren Sie hier alles zum Thema!
Inhalte der Ausbildereignung
Die Ausbildereignung soll Ausbilder dazu befähigen, Berufsausbildungen zu planen, auszuführen, zu kontrollieren, ihre Qualität zu sichern und den Auszubildenden alle Möglichkeiten an die Hand zu geben, um die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Ausbildung zu bestehen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Ausbilder seine Ausbildereignung durch eine Ausbildereignungsprüfung für den kaufmännischen Bereich vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer und im gewerblichen Bereich vor der zuständigen Handwerkskammer nachweist. Das sieht die deutsche Ausbildereignungsverordnung vor.
Die gute Vorbereitung ist wichtig
Um die Ausbildereignung zu erlangen, sollten Sie sich gut auf die Prüfungsinhalte der Ausbildereignungsprüfung vorbereiten. Die zuständigen Kammern bieten dafür Lehrgänge als Ausbildung für Ausbilder an. Im gewerblichen Bereich erhalten Sie Ihre Ausbildereignung übrigens automatisch, wenn Sie eine Meisterschule absolvieren.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Ausbilder bewerten Sie nicht nur den Leistungsstand Ihrer Auszubildenden, sondern auch deren Potenzial im sozialen und zwischenmenschlichen Bereich. Teil Ihrer Ausbildereignung ist also auch die Unterstützung bei der Lösung von Konflikten im Betrieb. Darüber hinaus greifen Sie helfend ein, wenn es Probleme im theoretischen Unterricht in der Berufsschule gibt.
Die Ausbildereignung: Auch erzieherische Maßnahmen gehören oft dazu
Als Ausbilder sind Sie für die Auszubildenden der erste Ansprechpartner im Betrieb. Während der Ausbildung für Ausbilder lernen Sie, auch mit ungewöhnlichen Situationen umzugehen und sie zu lösen. Sie unterstützen zum Beispiel die Auszubildenden
- bei Problemen mit Kollegen und Vorgesetzten
- bei der Auswahl der richtigen Berufskleidung
- in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.
Zu Ihren persönlichen Voraussetzungen gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium.