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Berlin zieht nach: Gerichtsvollzieher-Ausbildung auch als Quereinstieg möglich


Berlin zieht nach
Gerichtsvollzieher-Ausbildung auch als Quereinstieg möglich

Von dpa
04.05.2022Lesedauer: 3 Min.
Gerichtsvollzieher sind nicht nur für Pfändung und Räumung zuständig.Vergrößern des Bildes
Gerichtsvollzieher sind nicht nur für Pfändung und Räumung zuständig. Sie müssen auch dafür sorgen, dass ein Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegt. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Künftig steht auch in Berlin Quereinsteigern die Ausbildung als Gerichtsvollzieher offen. Dies gelte ab der nächsten Ausbildungsrunde, wenn es nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus der Justiz gebe, erklärte die Sprecherin der Senatsjustizverwaltung, Antje Dieterich.

Bislang wird der Nachwuchs aus den eigenen Reihen gewonnen, das sind etwa Justizfachangestellte oder Justizvollzugsbeamte. In der Hauptstadt waren Ende März 277 Gerichtsvollzieher tätig.

Der Haushaltsplan von Berlin sah nach Angaben der Justizverwaltung für das vergangene Jahr 296 Planstellen vor. Mitte Oktober seien 274 Gerichtsvollzieher beschäftigt gewesen, hieß es. Die unbesetzten Stellen würden freigehalten für die neu ausgebildeten Gerichtsvollzieher oder seien aus anderen Gründen gesperrt. In den zurückliegenden Jahren schwankte die Zahl zwischen 260 und etwa 280. Damit ist die Situation im Vergleich zu anderen ostdeutschen Bundesländern relativ stabil.

Neuausrichtung der Ausbildung gefordert

Die Gerichtsvollzieher beklagen Probleme beim Nachwuchs und fordern deshalb eine Neuausrichtung der Ausbildung. Statt dem Weg über den mittleren Justizdienst plus rund 20-monatiger Sonderlaufbahn sollten Anwärter direkt nach dem Abitur ein duales Studium beginnen können. "In Baden-Württemberg wird das schon seit sechs Jahren praktiziert", sagte die Vorsitzende des Verbandes der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt, Daniela Merke, der Deutschen Presse-Agentur. "Dort kann noch ein richtiges Auswahlverfahren durchgeführt werden, da die tatsächlichen Bewerberzahlen um ein Vielfaches höher sind als in den anderen Ländern."

Die Gerichtsvollzieher sehen die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin als geeigneten Ausbildungsort für die duale Ausbildung. Dort würden etwa bereits die Rechtspfleger für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ausgebildet. Die Gerichtsvollzieher-Verbände von Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Berlin sowie Mecklenburg-Vorpommern sprächen sich für eine Ausbildung im Verbund an der HWR aus, sagte Merke.

Immer weniger Bewerber erfüllen die hohen Anforderungen

Alle stünden vor denselben Problemen: Es fehlt der geeignete Nachwuchs. In allen Ausbildungsverordnungen der ostdeutschen Bundesländer gehöre zum grundsätzlichen Anforderungsprofil, dass für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher nur besonders geeignete Beamte des mittleren Justizdienstes zugelassen werden. Es gehe um die Besten ihres Jahrgangs, die sich zudem in der gerichtlichen Praxis bewährt haben müssen.

"Da immer weniger Bewerber diese Anforderungen erfüllt haben, ist man dazu übergegangen, als Notlösung, Seiteneinsteiger zuzulassen", erklärte Gerichtsvollzieherin Merke. Bewerben könnten sich etwa Rechtsanwalts- und Notargehilfen oder Bankkaufleute. "Aber auch mit dieser Notlösung kann inzwischen der Bedarf nicht mehr gedeckt werden." Anders als in den Flächenländern konnten sich in Berlin Quereinsteiger bislang nicht bewerben.

Merke wies auf einen weiteren Aspekt hin: "Das Berufsbild hat sich in den letzten 15 Jahren extrem gewandelt. Uns sind durch viele verschiedene Gesetzesreformen neue, größere Aufgaben übertragen worden."

Auskünfte über Schuldner bei Behörden einholen

Statt klassisch nur für Pfändung und Räumung seien die Gerichtsvollzieher inzwischen etwa dafür zuständig, dass ein Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegt. Sie holten selbstständig Auskünfte bei Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder bei der Deutschen Rentenversicherung ein, um die Auskünfte zu überprüfen. Dafür gebe es rechtlich und datenschutzrechtlich viele Voraussetzungen, die geprüft werden müssten.

Zu der Forderung desGerichtsvollzieherverbandeshieß es aus der Senatsjustizverwaltung, Berlin plane derzeit keinen Studiengang. "Nach den Rückmeldungen aus der gerichtlichen Praxis sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für die von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben sehr gut ausgebildet", erklärte Sprecherin Dieterich. Es würden jedoch die Erfahrungen in anderen Bundesländern mit einem Studiengang verfolgt.

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