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Corona-Arbeitsschutzverordnung: Sind Sie geimpft? Diese Frage bleibt am Arbeitsplatz tabu


Corona-Arbeitsschutzverordnung
Sind Sie geimpft? Diese Frage bleibt am Arbeitsplatz tabu

Von dpa
Aktualisiert am 01.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Arbeitgeber dürfen den Impfstatus der Beschäftigten weiterhin nicht abfragen.Vergrößern des Bildes
Arbeitgeber dürfen den Impfstatus der Beschäftigten weiterhin nicht abfragen. (Quelle: Stefan Puchner/dpa./dpa)

Berlin (dpa) - Arbeitgeber in Deutschland müssen ihre Beschäftigten künftig für eine Corona-Impfung frei geben - aber den Impfstatus sollen sie nicht abfragen dürfen. Allerdings prüft die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeber auf Auskunft über den Impfstatus von Beschäftigten, wie Regierungssprecher Steffen Seibert mitteilte.

Eine geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht zunächst vor, dass Auskünfte der Beschäftigten zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus freiwillig bleiben.

Freiwillige Auskünfte zur Impfung:

Heils Verordnung legt Arbeitgebern nahe, den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung betrieblicher Infektionsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Denn vollständig Geimpfte oder Genesene hätten ein deutlich geringeres Covid-Risiko. Von ihnen gehe auch ein geringeres Übertragungsrisiko aus. Welche Hygieneregeln bei einer durchgeimpften Belegschaft gegebenenfalls entfallen, regelt die Verordnung nicht. Ausdrücklich schreibt der Verordnungsgeber aber vor: Ohne solche Erkenntnisse "ist von keinem vollständig vorhandenem Impf- oder Genesungsstatus auszugehen".

Mehr Anstrengungen für Impfungen im Betrieb:

Mit der Verordnung gilt neu ab 10. September eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19 Erkrankung und Impfmöglichkeiten zu informieren. Beschäftigte sind zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Firmen müssen zudem ihre Betriebsärzte beim Impfen unterstützen. Wo es keine impfenden Betriebsärzte gibt, soll den Beschäftigten etwa durch mobile Impfteams oder Arztpraxen ein Impfangebot gemacht werden. Umfragen hätten gezeigt, dass über 30 Prozent der Ungeimpften impfbereit seien, so die Verordnungsbegründung. Ungeimpfte sähen aber teils kein Risiko einer schweren Erkrankung oder hätten Angst vor Nebenwirkungen. Für diese Personen könne "eine persönliche Ansprache durch eine Vertrauensperson im Betrieb" eine Hilfestellung sein.

Hygiene im Betrieb:

Ob die Pflicht zu betrieblichen Hygieneplänen oder die Pflicht zum Angebot von Schnell- oder Selbsttests mindestens zweimal pro Woche, sofern Beschäftigte nicht im Homeoffice sind - diese Regeln gelten weiter. Heil sagte in der ARD: "Es werden Tests angeboten, es gibt aber kein Recht der Beschäftigten, eine Bescheinigung zu bekommen, um dann abends in die Kneipe zu gehen." Arbeitgeber sollen weiter wenigstens partiell Homeoffice anbieten. Wo andere Maßnahmen nicht reichen, müssen Arbeitgeber mindestens eine medizinische Schutzmaske zur Verfügung stellen. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und wurde somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert.

Debatte über den Impf- oder Genesenenstatus:

Heil sagte: "Rechtsstaatlich handeln heißt, dass ein Arbeitgeber kein Recht auf die Aussage von Arbeitnehmern hat, was Gesundheitsdaten betrifft." Er dürfe sich auch nicht die Krankenakte angucken, weil das sehr persönliche Daten seien. Gleichzeitig sprach sich Heil für pragmatische Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen eine Art 3G-Regel aufzustellen - also von Arbeitnehmern den Nachweis zu verlangen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält ein rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht für vorstellbar - der Arbeitgeber müsse etwa nicht wissen, ob jemand geimpft, genesen oder getestet sei, nur dass eines von dreien zutreffe, sagte der SPD-Politiker.

Wie es in der Debatte weitergeht:

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendiert dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten den Impfstatus der Beschäftigten abfragen dürfen. Hinter den Kulissen wird in der Koalition nun heftig über die Frage des Auskunftsrechts gerungen. Verdi-Chef Frank Werneke kündigte Widerstand gegen eine "Impfpflicht durch die Hintertüre" an. Seine Befürchtung: Wer nicht geimpft oder genesen sei, bekomme Probleme, wenn der Status erstmal beim Chef angegeben werden muss. Werneke fordert: Auch wenn ein Bundesland wie Hamburg "2G" etwa für Restaurants als Möglichkeit erlaubt, müsse für Beschäftigte weiter "3G" gelten - ein Test würde weiter reichen, bezahlt vom Arbeitgeber. Auch die Linke-Politikerin Jutta Krellmann warnte: "Sensible Gesundheitsdaten gehen den Arbeitgeber nichts an." BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter hatte den Bundestag dagegen aufgerufen, die Basis für die Impfinfos im Betrieb zu schaffen.

Auskunftspflicht für bestimmte Beschäftigte:

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz pocht auf 2G in Altenheimen und Kliniken. "Mit der letzten Bundestagssitzung am 7. September schließt sich das Zeitfenster für die Einführung einer Auskunftspflicht bei Beschäftigten in besonders sensiblen Bereichen", sagte Vorstand Eugen Brysch. Um Krankenhauspatienten sowie Pflegebedürftige effizient zu schützen, müsse der Impf- und Genesenen-Status von medizinisch-pflegerischen Mitarbeitern abrufbar sein. Eine zeitlich begrenzte Lösung würde reichen. Laut einer YouGov-Umfrage sind 56 Prozent der Menschen in Deutschland dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 19 Prozent sind dagegen. 18 Prozent aber sagen, es komme auf die Arbeitssituation an.

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