Entscheidung im Bundestag Das Recht auf Rückkehr in Vollzeit-Job kommt
Arbeitnehmer in Deutschland erhalten ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mehrheitlich für ein entsprechendes Gesetz.
Nach jahrelangem Ringen sollen Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten. Die sogenannte Brückenteilzeit wird zu Beginn des Jahres 2019 eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Das gilt für Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern.
Was ist das Problem?
Insbesondere Frauen landen häufig in der "Teilzeitfalle": Haben sie etwa nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit reduziert, finden sie häufig nicht mehr zurück in einen Vollzeitjob. Von den knapp neun Millionen Beschäftigten mit sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjobs sind fast 80 Prozent weiblich. Die Folge ist oft Armut bis ins hohe Alter. Denn Teilzeit schmälert auch die Rentenansprüche.
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Was steht in der Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)?
In Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern sollen Beschäftigte Anspruch auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann. Für Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer haben, soll es dabei allerdings eine besondere Zumutbarkeitsgrenze geben: Sie müssen je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Weitere Anträge können dann abgelehnt werden.
Stellen können einen Antrag auf Brückenteilzeit Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Bestimmte Gründe für die Reduzierung, etwa die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern, müssen sie dabei nicht angegeben. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit gestellt werden.
Will der Arbeitgeber einem Teilzeitbeschäftigten die Verlängerung der Arbeitszeit verweigern, muss er darlegen, dass es keine entsprechende freie Stelle gibt. Dringende betriebliche Gründe oder die Interessen anderer Teilzeitbeschäftigter können einer Rückkehr in Vollzeit ebenfalls entgegenstehen. Auch hier ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht.
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Wer profitiert von der Neuregelung?
Von den insgesamt rund 37 Millionen Arbeitnehmern arbeiten knapp 15 Millionen in Betrieben bis 45 Beschäftigte – für sie gilt die Regelung überhaupt nicht. 22 Millionen Menschen sind in Betrieben mit über 45 Mitarbeitern beschäftigt, davon knapp zehn Millionen in Unternehmen zwischen 46 und 200 Mitarbeitern. Letztere können ebenfalls nicht alle den Rückkehranspruch auf Vollzeit geltend machen, weil das Gesetz dies nur für einen von 15 Beschäftigen vorsieht.
Was sagen Kritiker?
Gewerkschaften und Sozialverbände befürchten, dass wegen der Einschränkungen nur ein Teil der betroffenen Frauen durch das neue Gesetz aus der "Teilzeitfalle" herauskommen wird. Wirtschaftsvertreter warnen hingegen vor Unwägbarkeiten bei der Personalplanung, mehr Bürokratie und einer Verschärfung des Fachkräftemangels.
Wie geht es weiter?
Nach dem Bundestagsbeschluss muss das neue Gesetz den Bundesrat passieren. In Kraft treten soll es zum 1. Januar 2019.
- dpa