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Arbeit: Darf ich trotz Krankschreibung reisen?


Ein Anwalt klärt auf
Darf ich trotz Krankschreibung reisen?

Von dpa, sm

Aktualisiert am 07.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: "Arbeitsunfähig" heißt nicht immer "krank" – wenn der Arzt es absegnet, darf man durchaus in den Urlaub fahren.Vergrößern des Bildes
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: "Arbeitsunfähig" heißt nicht immer "krank" – wenn der Arzt es absegnet, darf man durchaus in den Urlaub fahren. (Quelle: schulzie/getty-images-bilder)

Wer krank ist, gehört ins Bett – und nicht ins Flugzeug oder gar an den Strand. Oder doch? Darf ich trotz einer Krankschreibung eine längere Reise antreten – und sei es nur, um mich von meiner Familie pflegen zu lassen?

Darf ich trotz Krankschreibung reisen? Das ist grundsätzlich erlaubt, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Etwas anderes gilt nur, wenn die Reise während der Krankschreibung "genesungswidrig" ist, wie es unter Juristen heißt – wenn dadurch also zum Beispiel eine Grippe verschleppt wird. Was dabei gut für den Patienten ist und was nicht, entscheidet aber nicht der Arbeitgeber: "Wenn der Arzt sagt, dass das okay ist, gibt es da gar keine Probleme."

Krank oder arbeitsunfähig?

Eigentlich sind Arbeitnehmer nämlich auch nicht "krankgeschrieben", selbst wenn der Volksmund das so nennt – sondern arbeitsunfähig. Und nicht immer ist das beste Mittel dagegen, still im Bett zu liegen. "Das beste Beispiel sind psychosomatische Erkrankungen, der Burn-out etwa, der durch die Arbeitssituation verursacht worden ist", so Meyer. "Wenn der Arzt Ihnen da zur schnelleren Genesung rät, ins Freibad zu gehen oder zur Luftveränderung an die Ostsee zu fahren, dann dürfen Sie das auch tun – auch wenn das auf den Arbeitgeber vielleicht irritierend wirkt."

Der Chef weiß schließlich nicht, welche Krankheit ein Mitarbeiter genau hat. Aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber geht das nicht hervor, erklärt Meyer. "Und er hat grundsätzlich auch kein Recht darauf, es zu erfahren." Streit um die Arbeitsunfähigkeit und das Verhalten währenddessen kann es aber trotzdem geben. Und eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur Kündigung. In der Praxis ist es für Arbeitgeber aber oft schwer, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes zu widerlegen.

Urlaub auch im Fall von Krankengeld?

Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, haben Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld, das von den Krankenkassen geleistet wird.

Sind während des Krankengeldbezugs Urlaubsreisen geplant, ist Vorsicht angemahnt. Das gilt insbesondere für Reisen ins Ausland. Denn: Hält sich der Versicherte im Ausland auf, ruht im Normalfall der Anspruch auf Krankengeld. Um somit nicht den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren, sollten die Versicherten rechtzeitig die Zustimmung ihrer Krankenkasse einholen. Die Kassen prüfen, ob die Reise den Heilungsprozess fördert beziehungsweise diesem nicht entgegensteht.

Erfahrungsgemäß wird neben dem Attest des behandelnden Arztes auch eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) eingeholt. Von Auslandsreisen, die nicht durch die Krankenkassen genehmigt wurden, oder vor heimlichen Reisen wird abgeraten. Die Versicherten riskieren nicht nur ihren Anspruch auf Krankengeld, sondern im schlimmsten Fall auch ihren Versicherungsschutz.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Eigene Recherchen
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