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Bundesagentur für Arbeit setzt Inkasso-Firmen ein


Bei unberechtigten Leistungen
Bundesagentur für Arbeit setzt Inkasso-Firmen ein

Von dpa
19.10.2016Lesedauer: 1 Min.
Die Agentur für Arbeit fordert unberechtigt erhaltene Leistungen wieder ein - notfalls auch mit Inkasso-Firmen.Vergrößern des Bildes
Die Agentur für Arbeit fordert unberechtigt erhaltene Leistungen wieder ein - notfalls auch mit Inkasso-Firmen. (Quelle: dpa-bilder)

Wer unberechtigt Arbeitslosengeld aus dem Topf der Bundesagentur für Arbeit (BA) empfangen hat, muss bundesweit künftig mit einem Anruf oder einem Brief privater Inkassounternehmen rechnen. Darauf wies die Agentur für Arbeit Bremen und Bremerhaven hin.

Mit den Firmen Apontas und EOS habe die Bundesagentur nach einer Ausschreibung entsprechende, zeitlich befristete Vereinbarungen getroffen.

Der verlängerte Arm der BA

Die Bundesagentur in Nürnberg betonte, dass sie ihre Kunden entsprechend informieren wolle. Der beste Weg dafür sei über die regionale Ebene. Apontas (Sitz in Hamburg) und EOS (Sitz in Hannover) sind den Angaben zufolge in einem eng abgesteckten rechtlichen Rahmen als verlängerter Arm der BA-Verwaltung tätig. Alle Maßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit der Bundesagentur.

Bei den einzufordernden Außenständen geht es ausschließlich um beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld-Leistungen der Arbeitsagentur und nicht um steuerfinanzierte Leistungen (Hartz IV) der Jobcenter.

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