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Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld berechnen: Erklärung und Beispiele

uc (CF)

Aktualisiert am 04.09.2015Lesedauer: 2 Min.
Die Höhe Ihres Krankengelds können Sie generell auf der Grundlage Ihres Brutto- und Nettogehalts berechnen.Vergrößern des Bildes
Die Höhe Ihres Krankengelds können Sie generell auf der Grundlage Ihres Brutto- und Nettogehalts berechnen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Gesetzlich Krankenversicherte erhalten nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Das Krankengeld berechnen die Krankenkassen dabei anhand Ihres Gehalts. Allerdings gibt es einen fixen Höchstbetrag, bei dem das Krankengeld gedeckelt wird.

Wann steht Arbeitnehmern Krankengeld zu?

Werden Sie als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer krankgeschrieben, besteht zunächst kein Grund, sich finanzielle Sorgen zu machen. In den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber in der Regel das normale Gehalt in voller Höhe weiter. Dauert eine Erkrankung länger an, erhalten Sie ab der siebten Krankheitswoche von Ihrer Krankenkasse Krankengeld, aber in der Regel keine Lohnzahlungen vom Arbeitgeber mehr.

Wichtig zu wissen: Die Leistung der Krankenkasse fällt spürbar geringer aus als ihr Arbeitsentgelt. Dies gilt insbesondere für Gutverdiener, denn der Höchstbetrag ist gedeckelt. Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, können Sie bereits im Vorfeld einmal Ihr Krankengeld berechnen.

Krankengeld berechnen: In welcher Höhe wird Krankengeld gezahlt?

Was die Höhe des Krankengeldes betrifft, hat der Gesetzgeber eindeutige Regelungen im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 47 SGB V) festgelegt: Generell entspricht die Höhe 70 Prozent des Bruttoverdienstes, allerdings darf es 90 Prozent des Nettoverdienstes nicht überschreiten.

Zudem gilt ein Höchstbetrag, bei dem die Krankenkassen die Leistung deckeln. Er leitet sich von der Beitragsbemessungsgrenze ab und liegt aktuell bei 96,25 Euro pro Tag (Stand: August 2015). Gutverdiener, bei denen die Deckelung greift, erhalten also monatlich Krankengeld in Höhe von maximal 2.887,50 Euro brutto.

Da Arbeitnehmer auch beim Bezug von Krankengeld den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung weiterhin zahlen müssen, wird dieser Betrag jedoch nicht in voller Höhe ausgezahlt. Die entsprechenden Beträge werden direkt von der Krankenkassen einbehalten, daher liegt der Netto-Höchstbetrag aktuell bei gut 2.500 Euro.

So können Arbeitnehmer ihr Krankengeld berechnen

Wenn Sie Ihr Krankengeld berechnen möchten, ermitteln Sie zunächst die Beträge für 70 Prozent ihres monatlichen Bruttogehalts und 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Sofern der Bruttowert den Höchstbetrag nicht überschreitet, ergibt der niedrigere der beiden Werte das monatliche Brutto-Krankengeld. Hiervon werden folgende Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen:

  • Rentenversicherung: 9,35 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,5 %
  • Pflegeversicherung: 2,35 % (in Sachsen 1,175 %)
  • ggf. Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose: 0,25 %.
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