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Pausenregelung: Wie das Arbeitszeitgesetz Pausen vorschreibt


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Arbeitszeitgesetz
Wann Sie in Ihrem Job Pausen machen müssen


Aktualisiert am 04.05.2023Lesedauer: 4 Min.
Pause auf dem Bau: Arbeitnehmer, die mindestens sechs Stunden am Stück arbeiten, steht eine Pause von 30 Minuten zu.Vergrößern des Bildes
Pause auf dem Bau: Arbeitnehmer, die mindestens sechs Stunden am Stück arbeiten, steht eine Pause von 30 Minuten zu. (Quelle: SeventyFour/getty-images-bilder)

Wer einer regulären Arbeit nachgeht, hat das Recht auf eine Auszeit. Doch welche Ruhepausen stehen Ihnen ab wie vielen Stunden Arbeitszeit zu?

Die einen machen zu viele, die anderen gar keine – aber was ist bei Arbeitspausen eigentlich rechtens? Darf ich meine Pausenzeit auch an das Ende des Arbeitstages schieben, um früher in den Feierabend zu gehen? Und wie viel Auszeit steht mir bei einem Vier-, Sechs-, Acht- oder Zehn-Stunden-Tag laut Gesetz zu?

Wir erklären, was das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer haben und was eigentlich der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit ist.

Sind Pausen während der Arbeitszeit Pflicht?

Ja. So steht es im deutschen Arbeitszeitgesetz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern Ruhepausen zu gewähren. Die Dauer der Pausen richtet sich nach der werktäglichen Arbeitszeit. Laut Gesetz darf diese acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Da auch der Samstag dazuzählt, liegt die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit also bei 48 Stunden.

Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Die Arbeitszeit darf auf zehn Stunden verlängert werden, wenn das an anderer Stelle wieder ausgeglichen wird – und dadurch innerhalb von sechs Kalendermonaten acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Übrigens: Angestellte dürfen ihre Arbeit verweigern, wenn sie regelwidrig zur Arbeit gezwungen werden – ihnen zum Beispiel Pausen verwehrt werden oder grundlos und auf Dauer mehr als acht Stunden pro Tag am Stück gearbeitet werden muss.

Gewährt der Arbeitgeber nicht die gesetzlich zustehenden Pausen, droht ihm ein saftiges Bußgeld. Zuständig für den Arbeitsschutz und die Überwachung der Arbeitszeitvorgaben ist das Gewerbeaufsichtsamt.

Wie viel Pausenzeit ist bei acht Stunden Arbeit Pflicht?

Wie die Arbeitszeit ist auch die Höhe der täglichen Ruhepausen im Arbeitszeitgesetz geregelt. Bei einem Acht-Stunden-Tag müssen Sie nach spätestens sechs Arbeitsstunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zur Erholung einlegen. Arbeiten Sie länger als neun Stunden, wächst die Pause auf 45 Minuten an.

Was genau unter einer Ruhepause zu verstehen ist, ist im Gesetz zwar nicht klar definiert, grundsätzlich versteht man darunter aber eine Arbeitsunterbrechung, während der die Arbeitnehmerin nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden kann und die sie so verbringen darf, wie sie möchte.

Ruhepausen § 4 ArbZG: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Was gilt bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden?

Laut Arbeitszeitgesetz gibt es zwar keine gesetzliche Pausenpflicht, trotzdem darf der Arbeitgeber auch bei einem Arbeitstag von nur sechs Stunden eine Ruhepause anordnen sowie die Pausenzeiten festlegen – etwa immer zu einem bestimmten Zeitpunkt am Tag. Das erlaubt ihm das sogenannte Direktionsrecht.

Was gilt bei einer Arbeitszeit von vier Stunden?

Hier greift auch das Direktionsrecht nicht. Wenn Sie einer Teilzeitarbeit nachgehen und nur vier Stunden täglich arbeiten, haben Sie weder Anspruch auf eine Ruhepause, noch darf Ihnen Ihr Chef eine vorschreiben.

Sind Abweichungen von der gesetzlichen Pausenregelung möglich?

Ja, das erlaubt die sogenannten Tariföffnungsklausel, wonach die Vertragsparteien bestimmte Abweichungen vereinbaren können. So können sie zum Beispiel die Gesamtdauer der "Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer" aufteilen, heißt es im ArbZG. Also zum Beispiel Kurzpausen von fünf Minuten am Ende jeder vollen Stunde.

Bin ich verpflichtet, eine Pause zu machen?

Erfordert Ihre Arbeitszeit eine gesetzliche Pause oder ordnet Ihr Arbeitgeber bei einer Arbeitszeit von mehr als vier Stunden eine Ruhepause an, sind Sie auch verpflichtet, diese zu nehmen. Es ist also auch nicht erlaubt, keine Pause zu machen, um früher in den Feierabend gehen zu können. Oder anders gesagt: Sie dürfen Ihre Pause nicht an das Ende Ihrer Arbeitszeit legen – und auch nicht an den Anfang.

Wird die Pause von der Arbeitszeit abgezogen?

Ja. Pausen gehören nicht zur regulären Arbeitszeit, der Arbeitgeber muss sie nicht bezahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Betriebspause?

Anders als die Ruhepause zählt die Betriebspause mit zur Arbeitszeit und muss daher auch bezahlt werden. Damit ist eine unerwartete Unterbrechung der Arbeitszeit gemeint – zum Beispiel wegen eines technischen Defekts.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?

Die Ruhezeit wiederum ist die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. Laut ArbZG muss zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ausreichend Zeit liegen, damit sich der Arbeitnehmer erholen kann.

In der Regel sind das elf Stunden ohne Unterbrechung. Wer also im Schichtdienst arbeitet und dienstags bis 21 Uhr eingeteilt ist, darf am Mittwoch nicht früher als um 8 Uhr mit der Arbeit beginnen. Für bestimmte Betriebe kann es aber Ausnahmen geben – etwa Krankenhäuser oder Gaststätten.

Habe ich Anspruch auf Raucherpausen?

Nein. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause, viele Arbeitgeber lassen die schnelle Zigarette vor der Tür aber durchgehen. Falls das Thema im Arbeitsvertrag und den zusätzlichen Betriebsvereinbarungen nicht geregelt ist, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eine Regelung zu vereinbaren.

Welche Pausenregelung gilt für Minderjährige?

Jugendliche genießen besonderen Schutz, so zum Beispiel Auszubildende. Sie müssen bereits ab einer Arbeitszeit von viereinhalb Stunden eine halbstündige Pause einlegen. Arbeiten sie länger als sechs Stunden, schreibt der Gesetzgeber ihnen 60 Minuten Pause vor.

Gibt es besondere Pausenregeln bei Bildschirmarbeit?

Arbeitnehmer verbringen immer mehr Zeit vor einem Bildschirm, mache Berufe sind heute ohne den Computer undenkbar. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind auch hier Pausenzeiten einzuhalten. Dort heißt es nach Nummer 6.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbStättV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden."

Weder die Häufigkeit noch die Länge dieser Pausen sind rechtlich geregelt. Allerdings hat sich eine stündliche Pause von jeweils fünf Minuten bewährt. Die Augenpausen sind – im Gegensatz zur Arbeitszeitpause – Bestandteil der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss sie also vergüten und Beschäftigte dürfen sie frei wählen.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • haufe.de
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