Arbeitgeber kündigt Angestellten Hochzeitsfeier während der Krankschreibung
Ein Mann trägt seine frisch angetraute Braut durch ein in ein Laken geschnittenes Herz. Eigentlich ein Bild, wie es auf vielen Hochzeiten zu finden ist. Das Spezielle an diesem Foto ist jedoch, dass der Mann bereits seit einem Monat krankgeschrieben war und, dass es auf Facebook für seine Arbeitgeberin einsehbar war. Die kündigte dem 21-Jährigen daraufhin fristlos. Der Mann wollte ursprünglich klagen, einigte sich aber mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf einen Vergleich, wie am Donnerstag bekannt wurde. Demnach bleibt es bei einer Kündigung.
Trotz Bandscheibenvorfall Frau hochgehoben
Der Lagerist wehrte sich gegen seine frühere Chefin, weil sie ihn wegen dem Foto in dem sozialen Netzwerk entlassen hatte. Obwohl er wegen eines Bandscheibenvorfalls bereits einen Monat krankgeschrieben war hatte der Mann aus Krefeld seine hochschwangere Braut am Hochzeitstag hochgehoben.
Die Chefin entdeckte die Fotos und kündigte dem Mann fristlos mit weil er seine Genesung gefährdet habe. Der 21-Jährige argumentierte damals, er habe seine Ehefrau im nachvollziehbaren Überschwang der Gefühle einmal kurz hochgehoben.
Verhandlung fällt aus
Die fristlose Entlassung wurde jedoch in eine "normale" Aufhebung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt. Außerdem erhält der 21-Jährige - inzwischen Vater eines Kindes - eine Abfindung. Ein ursprünglich für diesen Freitag geplanter Verhandlungstermin am Arbeitsgericht Krefeld fällt nach der außergerichtlichen Einigung aus. Der Lagerist hatte dort seine Kündigung verhindern wollen.
"Kein schwerer Verstoß"
"Die fristlose Kündigung war eine sehr drastische Maßnahme, hier liegt kein schwerer Verstoß des Mitarbeiters vor", so Gert Pasen, der Anwalt des Lageristen im Gespräch mit "Spiegel Online". "Mein Mandant ist mit der jetzigen Regelung zufrieden. Die Atmosphäre zwischen ihm und seiner Chefin wäre auch bei einer Wiedereinstellung schlecht gewesen. Da ist es manchmal besser, man trennt sich."
Für den Anwalt sei es nicht der erste Fall, bei dem sich krankgeschriebene Mitarbeiter durch Facebook-Einträge selbst denunzieren, berichtet die Zeitung weiter. Unlängst habe er einen Arbeitgeber beraten dessen Angestellter einen Zoo besuchte obwohl er krankgeschrieben war. Hier sei es aber nicht zu einer Auseinandersetzung gekommen, denn: "Nicht jede Krankheit verpflichtet zu Bettruhe - wenn Sie sich den Arm brechen, schadet ein Zoobesuch oder ein Gang in die Stadt der Heilung nicht", so der Anwalt weiter.