Arbeitsrecht Sonderurlaub bei Beerdigung: Wer Anspruch auf Freistellung hat
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Sonderurlaub hilft Ihnen, sich um die Beerdigung zu kümmern und die Trauer zu verarbeiten.
Inhaltsverzeichnis
- Was genau ist Sonderurlaub?
- Wem steht Sonderurlaub bei Beerdigung zu?
- So lange wird Sonderurlaub für die Bestattung gewährt
- Sonderurlaub bei Beerdigung – Freistellung verlängern
- Sonderurlaub bei Beerdigung – Antrag auf Sonderurlaub stellen
- Regelung bei Beamten
- Regelung im öffentlichen Dienst
- Lohnfortzahlung während des Sonderurlaubs bei Beerdigung
Wer einen nahestehenden Menschen verliert, benötigt Zeit, um den Schmerz zu bewältigen. Das weiß auch der Gesetzgeber. Deshalb gibt es für diese Situation in der Regel Sonderurlaub. Wir zeigen Ihnen, wann Sie Anspruch darauf haben, wenn eine geliebte Person stirbt.
Was genau ist Sonderurlaub?
Sonderurlaub beschreibt die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit für außergewöhnliche persönliche Umstände, die in einem zeitlich abgrenzbaren Rahmen liegen. Dies kann etwa eine Heirat, Geburt oder eben die Beerdigung eines nahen Verwandten sein.
Wem steht Sonderurlaub bei Beerdigung zu?
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Todesfall im nahen Familienkreis eintritt. In einem Großteil der Fälle umfasst dieser Anspruch nur den Tod von Verwandten 1. Verwandtschaftsgrades, also den Tod eines Elternteils, Ehepartners oder des eigenen Kindes.
Todesfälle des 2. Verwandtschaftsgrades, wie Großeltern oder Schwiegereltern, sind von der Befreiung ausgeschlossen.
Dabei ist es egal, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder nur als Aushilfe arbeiten, als Auszubildender oder als Praktikant – wenn ein Angehöriger ersten Grades stirbt, besteht Anspruch auf Sonderurlaub.
Dies ergibt sich einerseits aus dem Arbeitsrecht und andererseits aus den Bestimmungen des Tarif- und Arbeitsvertrags. Ob der Sonderurlaub im Einzelfall gewährt wird, hängt jedoch vom Arbeitgeber ab.
So lange wird Sonderurlaub für die Bestattung gewährt
Die Dauer des Sonderurlaubs bei Beerdigung hängt von einer ganzen Reihe an Faktoren ab. Unter anderem kann dies gemäß tariflichen und betrieblichen Bestimmungen etwa die Länge der Betriebszugehörigkeit sein.
Meistens ist es jedoch die Kulanz des Arbeitgebers, die den Ausschlag für oder gegen die Genehmigung des Sonderurlaubs gibt.
Gesetzlich wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Sonderurlaub nicht zu lange dauern soll. Eine klare Definition gibt es gemäß Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht. Hier steht geschrieben:
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. (...)".
Beim Tod eines Angehörigen ersten Grades beträgt der Sonderurlaub üblicherweise zwei Tage – einen Tag am Todestag und einen am Tag der Beerdigung.
Sonderurlaub bei Beerdigung – Freistellung verlängern
Sofern Sie der Todesfall so stark emotional belastet, dass es für Sie unmöglich ist, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, kann der Sonderurlaub für die Beerdigung verlängert werden. Voraussetzung ist ein Nachweis hierüber.
Dies bedeutet, dass Sie sich die Belastung, die Ihnen die Wiederaufnahme Ihrer Arbeit nicht möglich macht, durch einen Arzt bescheinigen lassen müssen.
Mögliche Gründe hierfür können eine psychische Instabilität, ein nachweislich sehr enges Verhältnis zu dem oder der Verstorbenen sein oder eine anderweitig außergewöhnliche Belastungssituation, die mit dem Tod einhergeht. Diese liegt zum Beispiel beim Tod des eigenen minderjährigen Kindes vor.
Wenn diese Verlängerung vom Arbeitgeber abgelehnt wird und Sie dennoch eine längere Auszeit benötigen, können Sie auf Ihre regulären Urlaubstage zurückgreifen oder sich unbezahlt freistellen lassen. Aber auch hier ist es Ihr Arbeitgeber, der diesem Wunsch zustimmen muss. Eine Verpflichtung besteht seinerseits nicht. Bestenfalls besprechen Sie die Situation mit Ihrem Arbeitgeber und bitten um Kulanz.
Sonderurlaub bei Beerdigung – Antrag auf Sonderurlaub stellen
Es gibt kein einheitliches Verfahren, um Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Meist erfolgt der Antrag auf Sonderurlaub ähnlich, wie es bei der regulären Urlaubsplanung im Unternehmen gehandhabt wird.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, in der Personalabteilung zu fragen, wie Sie in Ihrem Fall den Urlaub am besten beantragen und einreichen.
Regelung bei Beamten
Beamte haben in vielerlei Hinsicht abweichende Bestimmungen und Vorschriften bei arbeitsrechtlichen Normen. Beim Thema Sonderurlaub bei Beerdigung greifen jedoch ähnliche Bestimmungen wie bei Nicht-Beamten.
So heißt es in der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst, dass beim Tod der Ehefrau, des Ehemannes, des Kindes, eines Elternteils oder des Lebenspartners zwei Arbeitstage bezahlter Urlaub gewährt werden.
Regelung im öffentlichen Dienst
Auch wer im öffentlichen Dienst arbeitet, hat eigene Bestimmungen und Vorschriften beim Thema Sonderurlaub. Diese sehen die Freistellung über einen Zeitraum von zwei Tagen vor und unterscheiden sich nicht in der üblichen Dauer der Freistellung gemäß Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst regelt in Paragraf 29 die Dauer des Sonderurlaubs. Demzufolge stehen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes beim Tod des Ehe- oder Lebenspartners, des Kindes oder eines Elternteils zwei Arbeitstage bezahlter Sonderurlaub zu.
Lohnfortzahlung während des Sonderurlaubs bei Beerdigung
Grundsätzlich besteht während des genehmigten Sonderurlaubs aus persönlichen Gründen Entgeltfortzahlung. Genauso wie beim gesetzlichen Urlaubsanspruch erhalten Sie als Arbeitnehmer auch beim Sonderurlaub wie gewohnt Ihren Lohn.
In Ihrem Tarif- und Arbeitsvertrag können Sie die entsprechenden Regelungen hinsichtlich der Berechnung Ihres üblichen Gehalts einsehen.
- bestattungen.de: "Sonderurlaub im Todesfall" (Stand: 23.11.2022)
- vorsorgeweitblick.lv1871.de: "Wer hat Anspruch auf die Freistellung für die Beerdigung?" (Stand: 23.11.2022)
- bestatter.de: "Sonderurlaub im Todesfall" (Stand: 23.11.2022)