Arbeiten trotz Krankheit Stundenweise arbeiten trotz Krankschreibung: Eine gute Idee?
Beziehen Sie Krankengeld, ist dies niedriger als der Verdienst zuvor. Lohnt es sich deshalb, sich trotz Krankengeld stundenweise etwas dazuzuverdienen?
In der heutigen Arbeitswelt stehen zahlreiche Beschäftigte vor der Herausforderung, trotz gesundheitlicher Einschränkungen ihre beruflichen Verpflichtungen zu bewältigen. Während eines Krankheitszeitraums gibt es das Gehalt üblicherweise nur für sechs Wochen – dies wird als Lohnfortzahlung bezeichnet.
Wer länger als diese Zeitspanne krank ist, erhält die Auszahlung von Krankengeld, was 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto ist. Angesichts dessen bleibt bei längerer Krankheit letztendlich ein geringeres Einkommen.
Arbeitsunfähig: Nebentätigkeiten im Arbeitsrecht
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezieht sich auf die zuletzt ausgeübte oder gleichgeartete Tätigkeit. Wenn Sie beispielsweise im Lager arbeiten, sind Sie genau für diese Tätigkeit arbeitsunfähig. Wenn Sie krankgeschrieben eine Nebentätigkeit ausüben möchten, sollten Sie darauf achten, dass diese dem Genesungsprozess nicht entgegensteht, ansonsten kann eine Abmahnung oder sogar die Kündigung der Hauptbeschäftigung drohen.
Doch nicht nur der Arbeitgeber kann Bedenken haben. Auch der Gesetzgeber erwartet von Ihnen, dass Sie sich aktiv daran beteiligen, Ihre Arbeitskraft wiederherzustellen. Aus diesem Grund stoßen Versicherte im realen Leben oft auf Schwierigkeiten mit ihrer Krankenkasse, wenn ein Zweitjob in eine Krankheitssituation einbezogen wird.
In solchen Fällen kann die Krankenkasse Zweifel daran hegen, ob die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Hauptbeschäftigung gerechtfertigt ist. Das wird dann durch den Medizinischen Dienst geprüft. Wenn Sie also eine Nebentätigkeit ausüben möchten, gehen Sie das Risiko ein, eine Abmahnung oder Kündigung vom Hauptarbeitgeber zu erhalten und zusätzlich die Krankengeld-Zahlungen der Krankenkasse zu gefährden.
Krankengeld und Nebenjob: Auswirkungen auf das Einkommen
Finanziell betrachtet, ergibt es keinen Sinn, einen Nebenjob bei Erhalt von Krankengeld aufzunehmen. Denn in einer solchen Situation wird der gesamte Verdienst aus der Nebentätigkeit auf Ihr Krankengeld angerechnet.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie erzielen monatlich einen Verdienst von 520 Euro aus einem Minijob. Wenn Ihr Krankengeld ebenfalls mindestens 520 Euro beträgt, würde dieser Nebenverdienst zu 100 Prozent auf Ihr Krankengeld angerechnet werden.
- kbv.de: "Arbeitsunfähigkeit" (Stand: 25.08.2022)
- bundesgesundheitsministerium.de: "Krankengeld" (Stand: 04.04.2023)
- sovd-sh.de: "Krankengeld und Hinzuverdienst" (Stand: 08.11.2022)
- verbraucherzentrale.de: "Krankengeld: Ab wann Sie es bekommen und wie Sie es beantragen" (Stand: 14.07.2023)
- Eigene Recherche