Beruf & Karriere Gehaltszulage: Wann habe ich Anspruch darauf?
Eine Gehaltszulage wird nur in einigen Branchen ausgezahlt, wie zum Beispiel in der Bau- oder Dienstleistungsbranche. Die Zulage dient dazu, bestimmte schwere Tätigkeiten oder Arbeitsplatzbedingungen besonders zu honorieren. Wie hoch die Zuschläge jeweils ausfallen, hängt stark von der Branche und dem jeweiligen Arbeitgeber ab. Doch gibt es eigentlich auch einen gesetzlichen Anspruch auf die Gehaltszulage?
Gehaltszulage: Wer hat Anspruch auf die Zusatzzahlungen?
Zuschläge werden meist schon bei Abschluss des Arbeitsvertrags ausgehandelt und genau definiert. Dabei behalten sich viele Arbeitgeber das Recht vor, die Zuschläge bei bestimmten Voraussetzungen auch wieder zu kürzen oder sogar ganz zu streichen, wenn ein wichtiger betrieblicher Grund vorliegt. Schichtarbeiter erhalten in der Regel Zuschläge vom Arbeitgeber, sei es für Spät-, Nacht- oder Wochenend- und Feiertagsdienste. Auch Mitarbeiter, die im Akkord arbeiten bekommen oft Zuschläge zu ihrem fixen Gehalt ausgezahlt. Ebenfalls Anspruch auf Zuschläge haben meist Berufstätige mit schwerer psychischer oder körperlicher Belastung wie zum Beispiel Bauarbeiter oder Krankenhausmitarbeiter. (Firmenwagen statt Gehaltserhöhung: Das kann sich lohnen)
Abzüge bei Gehaltszulage vermeiden
Wer eine Gehaltszulage erhält, muss diese ganz normal mit dem Gehalt versteuern, wobei in einigen Branchen, wie zum Beispiel in der Gesundheitsbranche, am Ende oft leider nicht mehr viel von der Zulage übrig bleibt. Daher sind die Gehaltszulagen für viele auch nicht ganz so attraktiv, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Aus diesem Grund bieten viele Arbeitnehmer ihren Mitarbeitern auch alternative Leistungen, die steuerlich nicht berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Essensgutscheine oder Fahrtgeld für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Eine weitere Möglichkeit für steuerfreie Gehaltszulagen sind Unterstützungen bei der Gesundheitsvorsorge, zum Beispiel mit einem kostenlosen Fitnessstudiozutritt oder auch verschiedene Gutscheine für Waren und Tankfüllungen. Einige Unternehmen beteiligen sich auch an den Kosten der Kinderbetreuung wie Kindergarten oder Tagesmutter inklusive Verpflegung. So profitieren Mitarbeiter von zahlreichen steuerfreien Zusatzleistungen, was den Arbeitgeber wiederum auch für potenzielle Bewerber attraktiv macht. (Teilzeit, Minijob, freie Mitarbeit: Bezahlung im Krankheitsfall?)