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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Altersvorsorge So regeln Sie als Selbstständiger Ihre Rente
Das Einkommen vieler Selbstständiger schwankt stark. Damit Sie im Alter nicht von Armut betroffen sind, sollten Sie vorsorgen – wir zeigen, wie.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Selbstständigen sind pflichtversichert?
- Welche Optionen haben Nicht-Pflichtversicherte?
- Soll ich mich freiwillig gesetzlich versichern?
- Soll ich mich auf Antrag pflichtversichern?
- Was taugt die Rürup-Rente für Selbstständige?
- Welche private Altersvorsorge für Selbstständige ist sinnvoll?
- Vorteile und Nachteile der Renten im Überblick
- Wie viel sollten Selbstständige in die Altersvorsorge einzahlen?
- Ist die Altersvorsorge für Selbstständige steuerlich absetzbar?
60- bis 80-Stunden-Wochen, viele Investitionen und kaum Rücklagen – gerade Selbstständige in ihren Gründungs- und Anfangsjahren denken oft nicht an die Altersvorsorge. Dabei ist das für sie besonders wichtig.
Denn die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert. Sie können sich aber freiwillig gesetzlich versichern, die Rürup-Rente nutzen oder privat vorsorgen. Wie das geht, zeigt unser Überblick.
Welche Selbstständigen sind pflichtversichert?
Auch einige Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Gehören Sie zu dieser Gruppe, müssen Sie sich beim Rentenversicherungsträger melden. Die Versicherungspflicht gilt für folgende Berufsgruppen:
- Lehrkräfte, Nachhilfelehrer, Erzieher, Tagesmütter
- Trainer im Sport- und Rehabereich
- selbstständige Coaches, Moderatoren, Supervisoren
- Pflegekräfte, Therapeuten
- (Beleg-)Hebammen und Entbindungspfleger
- Seelotsen, außer Binnenlotsen, Travelotsen und Lotsen der Flensburger Förde
- Küstenschiffer und Küstenfischer
- Selbstständige mit einem Arbeitgeber
- Künstler und Publizisten
- Hausgewerbetreibende
- Handwerker, sofern sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausführen
Wichtig: Wenn Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten ausüben, können Sie mehrfach pflichtversichert sein. Das heißt, Sie zahlen dann für jede versicherungspflichtige Tätigkeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das gilt auch, wenn Sie neben einer Angestelltentätigkeit selbstständig arbeiten.
Tipp: Pflichtversicherte Selbstständige können staatliche Zulagen für eine ergänzende Riester-Rente erhalten. Mehr zur Riester-Rente lesen Sie hier.
Unabhängig von der staatlichen Rentenversicherung gibt es in einigen Berufen sogenannte berufsständische Versorgungswerke. In der Regel ist eine Versicherung für Selbstständige dort nicht freiwillig, sondern ebenfalls verpflichtend. So wie übrigens auch für Angestellte der entsprechenden Berufsgruppen. Dazu zählen:
- Ärzte
- Apotheker
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Ingenieure
- Architekten
- Psychotherapeuten
- Wirtschaftsprüfer
Welche Optionen haben Nicht-Pflichtversicherte?
Sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert, haben Sie vier Optionen, fürs Alter vorzusorgen:
- freiwillig gesetzlich versichern
- auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern
- Rürup-Rente (Basisrente)
- private Altersvorsorge
Details zu den Alternativen finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Soll ich mich freiwillig gesetzlich versichern?
Selbstständige, die weder versicherungspflichtig sind, noch eine Versicherungspflicht beantragen möchten, können für ihre Altersvorsorge auch freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Das ist eine Überlegung wert, wenn Sie zum Beispiel während der Ausbildung oder der Kindererziehung Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt haben.
Diese Anwartschaften und Rentenansprüche würden verfallen, falls Sie die Mindestversicherungspflicht von fünf Jahren noch nicht erreicht haben. Nach diesen fünf Jahren sichern Sie nicht nur Ansprüche für sich, sondern im Todesfall auch für Ihre Hinterbliebenen.
- Lebensstandard halten: So viel Geld müsste auf Ihrem Konto sein
- Flexibler Ruhestand: Was Ihnen die Flexirente bringen kann
Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können alle in Deutschland Lebenden, die mindestens 16 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen. Sie können die freiwillige Versicherung jederzeit unterbrechen oder beenden.
Monatliche Kosten selbst bestimmen
Als freiwillig Versicherter können Sie die Höhe Ihrer Beiträge – innerhalb bestimmter Grenzen – selbst wählen und sie flexibel anpassen. Sie können sich dabei zwischen monatlichen Zahlungen und einem Jahresbeitrag pro Kalenderjahr entscheiden. Die Beiträge für das abgelaufene Jahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres entrichten.
Wie bei der Pflichtversicherung errechnet sich der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige auf Grundlage des aktuellen Rentenversicherungssatzes von 18,6 Prozent. Er liegt aktuell bei 100,07 Euro im Monat. Der monatliche Maximalbetrag beträgt 1.404,30 Euro. Wie viel Geld Sie einzahlen, entscheidet darüber, wie hoch Ihre Rentenzahlungen später ausfallen. Lesen Sie hier, wie Sie herausfinden, wie viel Rente Sie bekommen.
Nach Einschätzung der Stiftung Warentest muss sich die Rendite der gesetzlichen Rente derzeit nicht verstecken – vor allem im Vergleich zu privaten, ungeförderten Rentenversicherungen, denen die Niedrigzinsen zusetzen.
Mit der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Sicherheit, sich eine solide Basisversorgung aufbauen zu können. Während des Berufslebens können Sie die Beiträge zudem von der Steuer absetzen (mehr dazu unten). Und im Todesfall können Angehörige Hinterbliebenen- oder Waisenrente erhalten. Mehr zur Hinterbliebenenrente lesen Sie hier.
Soll ich mich auf Antrag pflichtversichern?
Versicherungsfreie Selbstständige können sich auf Antrag pflichtversichern. Das geht innerhalb der ersten fünf Jahre nach Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit und kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie das Risiko einer Erwerbsminderung absichern wollen. Freiwillig gesetzlich Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Interessieren Sie sich für die Riester-Rente, ist die Pflichtversicherung ebenfalls nützlich. Denn dann sind Sie unmittelbar förderberechtigt, können sich also vom Staat bei der Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen unter die Arme greifen lassen.
Außerdem sind Pflichtbeiträge im Gegensatz zu freiwilligen Beiträgen pfändungssicher. Sie können also sicher sein, dass Sie selbst im Fall einer Pfändung Ihre Beiträge weiterzahlen können. Gleiches gilt, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Nicht zuletzt gilt die Zeit der Antragspflichtversicherung als Grundrentenzeit, die der freiwilligen Beitragszahlungen nicht.
Allerdings ist diese Variante unflexibler als die freiwillige gesetzliche Versicherung, weil die Höhe der Beträge vorgegeben ist und die Versicherungspflicht dauerhaft besteht, wenn Sie sich einmal dafür entschieden haben. Sie endet erst, wenn Sie nicht mehr selbstständig sind.
Was taugt die Rürup-Rente für Selbstständige?
Statt Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Versicherung zu leisten, können Sie auch mit der Basisrente vorsorgen, der sogenannten Rürup-Rente. Das ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat durch Steuervorteile fördert.
Es gibt klassische Rentensparpläne mit einer eher konservativen Ausrichtung sowie fondsgebundene Modelle, bei denen mehr Rendite herausspringen kann. Wie viel und wann Sie einzahlen, ist in der Regel flexibel.
Neben monatlichen Zahlungen können Sie auch einen Einmalbeitrag leisten. Die Rürup-Rente ist insolvenz- und pfändungssicher. Das angesparte Kapital wird nicht auf Bürgergeld-Leistungen angerechnet. Die Beiträge zur Rürup-Rente können Sie außerdem während der Ansparphase als Vorsorgeleistungen von der Steuer absetzen (siehe unten).
- ALG I und II: Das sind die Unterschiede
Für Gutverdiener geeignet
Die Basisrente eignet sich insbesondere für gut verdienende Selbstständige, die den steuerlichen Vorteil ausschöpfen wollen. Selbstständige am Anfang ihres Berufslebens sollten prüfen, wie viel Geld ihnen zur Vorsorge zur Verfügung steht und ob sie von der staatlichen Steuerförderung profitieren können.
Außerdem sollten Sie wissen, dass Sie die Rürup-Rente nicht kündigen können. Allerdings sind die Beiträge sehr flexibel und sie können den Vertrag notfalls sogar beitragsfrei stellen. Mehr zur Rürup-Rente lesen Sie hier.
Welche private Altersvorsorge für Selbstständige ist sinnvoll?
Neben der gesetzlichen Versicherung und der Rürup-Basisrente können Sie auch mit einer privaten Rentenversicherung fürs Alter vorsorgen. Fachleute unterscheiden dabei zwischen zwei Varianten: "alte Klassik" und "neue Klassik".
Bei der "alten Klassik" kaufen Sie ein Vorsorgeprodukt, das Ihnen eine feste Verzinsung und eine lebenslange Rente garantiert. Allerdings gibt es die Zinsen nur auf die Sparbeträge, die nach Abzug der Kosten übrig bleiben. Und diese sind bei klassischen privaten Rentenversicherung ziemlich hoch. Vom Garantiezins bleibt so mitunter nur noch die Hälfte übrig. Lesen Sie hier, ob sich eine private Rentenversicherung noch lohnt.
Deshalb gibt es neuere Produkte, die sogenannte "neue Klassik". Hierbei garantieren die Versicherer meist nur noch die von Ihnen eingezahlten Beiträge. Ob es für Sie noch etwas obendrauf gibt, hängt vom Anlagegeschick der Versicherer ab. Und auch hier senken hohe Kosten Ihre Rendite.
Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest können diese privaten Vorsorgevarianten, was das Leistungspaket als auch die Erträge betrifft, nicht mit der gesetzlichen Altersvorsorge oder der Rürup-Basisrente mithalten.
Gut zu wissen: Sollten Sie in eine Notlage geraten, können Sie sich den Rückkaufswert Ihrer privaten Altersvorsorge während der Laufzeit auszahlen lassen. Das sollte aber gut überlegt sein. Denn die Versicherungen lassen sich diese vorzeitige Rückzahlung teuer bezahlen. Läuft Ihre Versicherung noch nicht lange, machen Sie womöglich Verlust.
Statt hohe Kosten für eine Versicherung zu zahlen, die am Ende wenig Rendite bringt, könnten Sie darüber nachdenken, Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand zu nehmen. Dafür legen Sie zum Beispiel jeden Monat Geld in einem ETF-Sparplan an.
ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, also spezielle Aktienfonds, bei denen ein Computeralgorithmus einen Index wie zum Beispiel den weltweiten MSCI World nachbildet. Da kein Fondsmanager involviert ist, sind die Kosten von ETFs gering, was Ihrer Rendite zugutekommt.
- Gut und günstig: Warum ETFs eine so beliebte Geldanlage sind
- ETF-Sparplan: So sorgen Sie ganz leicht fürs Alter vor
- Lohnt sich: So viel Rendite werfen ETFs ab
Wichtig bei einer ETF-Investition ist, dass Sie Ihr Geld möglichst breit streuen, um das Risiko zu minimieren (mehr dazu lesen Sie hier). Dafür sollten Sie sich einen weltweiten ETF wie eben den MSCI World aussuchen. Denn damit investieren Sie auf einen Schlag in mehr als 1.600 Unternehmen auf der ganzen Welt. Zudem sollten Sie den Sparplan mindestens 15 Jahre laufen lassen, um mögliche Krisen aussitzen zu können.
Vorteile und Nachteile der Renten im Überblick
Jede Variante der Altersvorsorge hat ihre Vor- und Nachteile. Unsere Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten im Überblick.
| Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Gesetzliche Rentenversicherung (Pflicht) | | |
| Erwerbsminderungsrente | unflexible Beiträge |
| berechtigt zur Riester-Förderung | Versicherungspflicht besteht dauerhaft |
| Pfändungsschutz | Sozialabgaben auf Rente |
| gilt für die Grundrente | Steuern auf Rente |
| Steuervorteile in der Ansparphase | keine Einmalauszahlung |
| Hinterbliebenenrente | |
Gesetzliche Rentenversicherung (freiwillig) | | |
| flexible Beiträge | Sozialabgaben auf Rente |
| solide Basisversorgung | Steuern auf Rente |
| Transparenz | keine Einmalauszahlung |
| Steuervorteile in der Ansparphase | keine Erwerbsminderungsrente |
| Hinterbliebenenrente | kein Pfändungsschutz |
Rürup-Rente | | |
| flexibel | keine Einmalauszahlung |
| Steuervorteile | Rente für Hinterbliebene nur nach Vereinbarung |
| keine Sozialabgaben auf Rente | nicht kündbar |
Private Rentenversicherung | | |
| Einmalauszahlung möglich | geringe Rendite |
| nur Ertragsanteil wird versteuert | hohe Kosten |
| flexibel | Rente für Hinterbliebene nur nach Vereinbarung |
Selbstgemachte ETF-Rente | | |
| flexibel | keine Steuervorteile |
| geringe Kosten | weniger Sicherheit |
| hohe Rendite | |
| Einmalauszahlung möglich | |
| vererbbar | |
Wie viel sollten Selbstständige in die Altersvorsorge einzahlen?
Das kommt darauf an, für welche Art von Altersvorsorge Sie sich entscheiden und wie Ihr persönlicher Lebensstil aussieht. Grundsätzlich gilt natürlich: Je mehr Sie im Laufe Ihres Lebens einzahlen, desto höher fällt später Ihre Rente aus.
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, haben Sie ohnehin wenig Entscheidungsspielraum. Sie zahlen entweder den Regelsatz oder einen einkommensabhängigen Beitrag.
Der Regelsatz beträgt 2024 monatlich 657,51 Euro in den alten, 644,49 Euro in den neuen Bundesländern. Beim einkommensabhängigen Beitrag geht es beim Mindestsatz von 100,07 Euro pro Monat los und endet bei höchstens 1.404,30 Euro (Stand: 2024). Diese Mindest- und Maximalbeträge gelten auch für freiwillig Versicherte. Lesen Sie hier, wie viel Geld Sie idealerweise jeden Monat zur Seite legen sollten.
Bei der Rürup-Rente gibt es keinen Mindestbeitrag. Der Maximalbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) sowie deren Beitragssatz. 2024 liegt die Grenze bei 111.600 Euro im Jahr und der Beitragssatz bei 24,7 Prozent. Beachten Sie, dass der höchstmögliche Beitrag deutlich über dem Betrag liegt, den Sie steuerlich absetzen können (siehe unten).
Sorgen Sie mit einem ETF-Sparplan vor, sind Ihnen keine Grenzen gesetzt, was Einzahlungen angeht. Inzwischen gibt es sogar Sparpläne, die bei 1 Euro im Monat starten – wobei so natürlich selbst über Jahrzehnte kein ausreichend hoher Betrag herumkommt.
Welche Summen Sie mit welchen Beträgen erreichen können, zeigt Ihnen unser Sparplanrechner:
Ist die Altersvorsorge für Selbstständige steuerlich absetzbar?
Ja. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können Sie als Vorsorgeaufwand in Ihre Steuererklärung eintragen. Seit 2023 ist das sogar zu 100 Prozent möglich. Und auch bei der Rürup-Rente genießen Sie Steuervorteile: 2024 gilt dafür ein Höchstbeitrag von 27.565,20 Euro, die Sie ebenfalls zu 100 Prozent steuerlich geltend machen können.
Während der Auszahlungsphase müssen Sie die Rürup-Rente dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Der steuerpflichtige Anteil soll nach Plänen der Ampelkoalition aber langsamer steigen als bisher, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Erst ab dem Jahr 2058 sollen Renten zu 100 Prozent der Steuer unterliegen.
In der Regel ist der Steuersatz im Ruhestand niedriger als in der Phase Ihrer Erwerbstätigkeit. Diese nachgelagerte Besteuerung bringt Ihnen also in der Regel Vorteile.
Bei privaten Rentenversicherungen können Sie während der Ansparphase keine steuerlichen Vorteile geltend machen. Die Rente wird jedoch während der Auszahlungsphase geringer versteuert als die gesetzliche Rente.
Bei einem ETF-Sparplan zahlen Sie immer dann Steuern, wenn Ihre Erträge und Kursgewinne über Ihrem Freibetrag von 1.000 Euro im Jahr liegen. Für alles, was oberhalb dieser Summe liegt, wird dann 25 Prozent Kapitalertragsteuer fällig – plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Ihr Depotanbieter berechnet die Steuer automatisch und überweist sie an das Finanzamt. Mehr zu Steuer auf ETFs, lesen Sie hier.
- Eigene Recherche
- Stiftung Warentest: "Altersvorsorge für Selbstständige – so regeln Sie Ihre Rente"
- ihre-vorsorge.de: "Rente für Selbstständige: Versicherungspflicht lohnt sich"
- Deutsche Rentenversicherung