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Arbeitslosengeld II: Wie hoch sind die Hartz-IV-Regelsätze?


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Hartz IV
Das sind die wichtigsten Fakten zum Arbeitslosengeld II


01.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Bundesagentur für Arbeit (Archivbild): Für Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig.Vergrößern des Bildes
Bundesagentur für Arbeit (Archivbild): Für Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig. (Quelle: Jan Woitas/dpa-tmn)
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Mit Arbeitslosengeld II können sich hilfebedürftige Menschen finanziell absichern. Dafür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen. Was Sie über ALG II wissen müssen.

Wer arbeitslos ist, kann vom Staat finanzielle Hilfe bekommen. Eine dieser Stützen ist das Arbeitslosengeld II (ALG II), den meisten vermutlich besser bekannt als Hartz IV.

Doch wann hat man überhaupt Anspruch darauf, wie hoch sind die Regelsätze und welches Vermögen wird angerechnet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist Arbeitslosengeld II?

Arbeitslosengeld II soll Leistungsberechtigten ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Der Begriff ist aber irreführend. Denn ALG II hat nichts mit dem Arbeitslosengeld I zu tun, auf das Arbeitslose ein Anrecht haben, die lange genug Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

ALG II können Sie nämlich auch dann bekommen, wenn Sie gleichzeitig ALG I oder einen Lohn beziehen. Auch die Zuständigkeiten unterscheiden sich. Während das ALG I bei der Agentur für Arbeit beantragt wird, sind die Jobcenter für ALG II-Anträge zuständig.

Umgangssprachlich nennt man das Arbeitslosengeld II auch Hartz IV. Grund für den Namen ist Peter Hartz, der als Leiter der so genannten Hartz-Kommission im Jahr 2002 die staatliche Arbeitsvermittlung von Grund auf ändern sollte. Dabei wurde auch das Arbeitslosengeld II eingeführt, das heute als Hartz IV bekannt ist.

Arbeitslosengeld II hat noch einen dritten Namen: Grundsicherung für Arbeitssuchende. Neben der Grundsicherung für Arbeitssuchende gibt es auch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Sie haben dann einen Anspruch auf Hartz IV, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, also mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Zusätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und noch nicht im Rentenalter.
  • Sie leben in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftigkeit wird angenommen, wenn Ihr Einkommen oder das Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt. Das Existenzminimum liegt im Jahr 2021 für Einzelpersonen bei 9.744 Euro und ab 2022 bei 9.984 Euro im Jahr.

Eine Bedarfsgemeinschaft liegt per Gesetz dann vor, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben oder gemeinsame Kinder oder Angehörige im gemeinsamen Haushalt versorgen oder Zugriff auf das gegenseitige Vermögen haben.

Dass sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, ist für den Bezug von ALG II wichtig. Denn wenn Sie zwar hilfebedürftig, aber nicht arbeitsfähig sind, dann können Sie statt Hartz IV Sozialgeld bekommen.

Wie lange habe ich Anspruch auf ALG II?

Arbeitslosengeld II wird in der Regel für zwölf Monate gewährt, teilweise auch nur für sechs Monate, etwa bei Selbständigen oder bei Menschen mit stark schwankendem Einkommen. Besteht der Bedarf noch länger, müssen Hilfebedürftige einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter stellen.

Wie hoch ist der Hartz-IV-Regelsatz?

Der Regelsatz bei Hartz IV variiert je nach den individuellen Voraussetzungen. Bei Alleinstehenden etwa liegt der Regelsatz bei 446 Euro. Leben zwei hilfebedürftige volljährige Partner zusammen, bekommen sie je 401 Euro. Kinder unter fünf Jahren haben ein Recht auf 283 Euro im Monat.

Der Regelbedarf bezieht sich auf die Leistungen für den Lebensunterhalt. Zusätzlich gibt es Leistungen für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.

Für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder bei aus medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung können zusätzliche Leistungen bewilligt werden.

Berechtigte Regelbedarf
Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner 446 Euro
Volljährige Partner je 401 Euro
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre) 357 Euro
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, minderjährige Partner (14-17 Jahre) 373 Euro
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) 309 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) 283 Euro

Wo kann ich Arbeitslosengeld II beantragen?

Das Arbeitslosengeld II müssen Sie beim Jobcenter beantragen. Wie das geht, lesen Sie hier ausführlich.

Welche Sanktionen gibt es bei Hartz IV?

Das Jobcenter kann den Regelsatz mindern, wenn der Empfänger von Arbeitslosengeld II seinen Pflichten nicht nachkommt. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts darf der Regelsatz um maximal 30 Prozent gemindert werden.

10 Prozent Minderung gibt es etwa, wenn jemand einen Termin im Jobcenter unbegründet nicht wahrnimmt. Eine Minderung von 30 Prozent für drei Monate kann etwa erfolgen, wenn ein Leistungsempfänger ein Jobangebot ablehnt.

Welches Vermögen wird bei ALG II angerechnet?

Bevor ALG II gewährt wird, müssen Sie zunächst Ihr eigenes Vermögen und Einkommen einsetzen. Zum Vermögen zählen:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Sparbriefe
  • Wertpapiere
  • Dinge wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck
  • Kapitallebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum
  • sowie Eigentumswohnungen.

Je nach Vermögensart gibt es Freibeträge, die Sie behalten dürfen. Einkommen wird ebenfalls angerechnet. Hier gilt: 100 Euro im Monat sind noch im Freibetrag enthalten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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