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Hohe Energiekosten: "Es gibt einen Ausweg, den viele nicht kennen"


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Hohe Energiekosten
"Es gibt einen Ausweg, den viele nicht kennen"

  • Christine Holthoff
InterviewVon Christine Holthoff

Aktualisiert am 19.11.2022Lesedauer: 4 Min.
Rauchende Schornsteine (Symbolbild): Ein milliardenschweres Entlastungspaket soll die Menschen in Deutschland durch den Winter bringen.Vergrößern des Bildes
Rauchende Schornsteine (Symbolbild): Ein milliardenschweres Entlastungspaket soll die Menschen in Deutschland durch den Winter bringen. (Quelle: Avanti/Ralf Poller/imago-images-bilder)

Nicht jeder erhält schon in diesem Winter alle versprochenen Entlastungen. "Finanztip"-Chef Hermann-Josef Tenhagen erklärt, welcher Trick im Notfall hilft.

Viele Menschen in Deutschland blicken mit Sorge auf die kommenden Monate. Denn trotz aller Sparbemühungen steigen die Kosten, insbesondere für Strom und Gas. Helfen sollen verschiedene staatliche Entlastungen, doch manche Verbraucher fallen dabei durchs Raster.

Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Verbraucherratgebers "Finanztip", erläutert im Interview mit t-online, worauf Sie achten sollten, damit die Dezemberhilfe fließt, warum nur ein Teil der Gas- und Stromkunden von den Preisbremsen profitieren wird und was Sie tun können, wenn Ihr Einkommen nicht reicht, um die Energierechnung zu bezahlen.

t-online: Herr Tenhagen, vereinfacht gesagt übernimmt der Staat im Dezember die Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden. Wie kommt das Geld bei mir an?

Hermann-Josef Tenhagen: Das hängt davon ab, wie Sie die Abschläge bisher zahlen. Haben Sie Ihrem Anbieter ein Lastschriftmandat erteilt, bucht er im Dezember einfach kein Geld ab. Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass dieser nicht ausgeführt wird.

Entspricht der Dauerauftrag denn schon dem richtigen Betrag oder muss ich noch selbst rechnen, wie viel Erstattung mir zusteht?

In der Regel sollte der Dauerauftrag dem entsprechen, was Ihnen als Dezemberhilfe zusteht. Und selbst wenn dem nicht so ist, dürfen Sie laut Gesetz hilfsweise den Dauerauftrag aussetzen.

Aber verschenke ich dann nicht womöglich Geld?

Nein, denn der Anbieter muss ohnehin eine genaue Jahresabrechnung machen. Stellt er dann fest, dass der Betrag abweicht, korrigiert er das nachträglich.

Und wenn ich gar keinen direkten Vertrag mit einem Energieanbieter habe, weil ich zur Miete wohne und mein Vermieter alles regelt?

Dann müssen Sie auf die Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters im kommenden Jahr warten, um die Entlastung zu erhalten. Das ist auch richtig so. Denn wenn der Vermieter die Nebenkosten bisher nicht erhöht hat, hatten Sie als Mieter ja noch gar keine Mehrbelastung. Für Sie fällt dann die Nachzahlung niedriger aus, die der Vermieter 2023 von Ihnen verlangen wird.

(Quelle: Finanztip/dpa-tmn)

Zur Person

Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur des gemeinnützigen Verbraucherportals "Finanztip". Zuvor führte der studierte Politikwissenschaftler und Volkswirt 15 Jahre lang die Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest.

Gilt das auch, wenn mein Vermieter die Abschläge bereits erhöht hat?

Nein. Mieter, die schon höhere Abschläge zahlen müssen, sollen die Erhöhung bereits jetzt wieder abziehen können. Am besten klären Sie das direkt mit Ihrem Vermieter. Denn wie die Erstattung genau läuft, hängt wieder vom Zahlungsmodell ab – also ob Sie per Lastschrift oder Dauerauftrag zahlen. Die genaue Abrechnung läuft aber auch hier über die Jahresabrechnung.

Und die sollte ich vermutlich sehr genau prüfen?

Die Nebenkostenabrechnung sollten Sie immer gründlich prüfen, ganz unabhängig von Maßnahmen wie der Dezemberhilfe. Der erste Schritt ist, sich die Abrechnung vom letzten Jahr danebenzulegen. So sehen Sie, ob etwas ungewöhnlich ist. In diesem Jahr werden das sicher die Energiekosten sein. Es gibt auch Dienstleister, die Ihnen dabei helfen.

Müssen Anbieter und Vermieter denn gar nicht aufschlüsseln, wie sich die Energiekosten zusammensetzen, sodass ich sofort die Höhe der Entlastung erkenne?

Doch. In der Abrechnung wird stehen müssen, welcher Teil der Kosten Ihnen erlassen wurde. Haben Sie beispielsweise 10.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, wird Ihnen die Abrechnung zeigen, welche Abschläge für diese Menge fällig wurden und dass der Abschlag im Dezember nicht erhoben wurde. Schwierig wird die Sache aber für Kunden, die ihre Abrechnung zum Beispiel im März bekommen.

Inwiefern?

Diese Verbraucher werden – wie alle anderen auch – mit den möglicherweise sehr hohen Gaspreisen im Januar und Februar belastet, aber in dem Fall, ohne dass sich das über die Abschläge für den Rest des Jahres verdünnt. Erst ab März gibt es für sie die Entlastung durch die Gaspreisbremse. Auch Menschen mit einzelnen Rechnungen – beispielsweise Handwerker – werden unangenehme Überraschungen erleben, wenn sie in den beiden Wintermonaten hohe Preise zahlen müssen.

Gaspreisbremse

Ab März 2023 soll eine Preisbremse Gas- und Fernwärmekunden entlasten. Noch ist nichts offiziell beschlossen, geplant ist aber, dass der Preis von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs bei einem Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. "Finanztip" bietet dazu einen Rechner an, mit dem Sie herausfinden, was die Gaspreisbremse für Ihre Rechnung bedeutet.

Was kann ich denn tun, wenn ich die monatliche Einzel- oder Jahresabrechnung schlicht nicht stemmen kann?

Es gibt einen Ausweg, den viele nicht kennen: nur für einen Monat Hartz IV beantragen. Das Amt schaut sich dann Ihr verfügbares Einkommen und die Leistungen an, die Sie in diesem Monat erbringen müssen. Reicht das Einkommen nicht aus, erstattet Ihnen das Amt zumindest einen Teil der Energiekosten. Manche Sozialverbände raten sogar dazu, höheren Abschlägen zu widersprechen, damit die Nachzahlung am Ende besonders hoch ausfällt und Sie dann Anspruch auf diese staatliche Hilfe haben.

Manch ein Mieter könnte auch darauf hoffen, dass der Vermieter schludert und die Nebenkostenabrechnung erst nach dem 31. Dezember bei ihm ankommt. Dann muss der Mieter nämlich gar nicht zahlen, richtig?

Richtig. Wenn ich jetzt zum Beispiel im Januar eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 bekommen würde, die von mir eine Nachzahlung über 500 Euro verlangt, hat der Vermieter sein Recht auf dieses Geld verwirkt. Gleiches gilt für die Abrechnung für 2022, wenn sie erst Anfang 2024 bei Ihnen ankommt.

Sie haben die Gas- und Strompreisbremsen ab kommendem Frühjahr schon angesprochen: Wie profitiere ich von diesen Entlastungen?

Das muss die Politik erst noch festlegen. Der Vorschlag der Expertenkommission sieht vor, dass sich die Preisbremsen in den Abschlagszahlungen niederschlagen. Das Problem dabei ist nur: Viele Stadtwerke nehmen noch gar keine 40 Cent pro Kilowattstunde, auf die der Strompreis maximal begrenzt werden soll. Auch wer noch weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde Gas bezahlt, wird nicht profitieren. Begründung der Politik: Diese Verbraucher haben "nur" eine Verdoppelung, aber keine Vervielfachung ihrer Gaspreise gesehen.

Müsste man die Preisbremsen aus Ihrer Sicht also anders konzipieren?

Es ist schon richtig, dass der Einzelne den Großteil seiner Energierechnung selbst tragen muss und nicht alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür aufkommen. Aber: Man sollte zielgenau jenen helfen können, die nicht über die Runden kommen.

Sie meinen die Einmalzahlungen, die bisher in Deutschland nicht möglich sind.

Genau. Im Koalitionsvertrag gibt es einen Arbeitsauftrag an das Finanzministerium, die Steuer-ID mit einer Kontonummer zu verknüpfen, um diese Direktzahlungen möglich zu machen. Das muss die Bundesregierung jetzt gefälligst hinkriegen, statt mit der Gießkanne unterwegs zu sein.

Herr Tenhagen, vielen Dank für das Gespräch.

Verwendete Quellen
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