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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gestrichene Umlage Was Verbraucher gegen zu hohe Gasrechnungen tun können
Die Gasumlage gibt es nicht mehr. Trotzdem erscheint sie noch auf vielen Rechnungen. Wie sich betroffene Gaskunden nun verhalten sollten.
Die Entscheidung fiel kurzfristig: Erst am 29. September, zwei Tage bevor die Gasumlage greifen sollte also, beschloss die Bundesregierung, sie wieder abzuschaffen. So spontan wie die Politik können viele Versorger aber nicht reagieren.
Schon vor Wochen haben sie ihre Kunden darüber informiert, dass sie die Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde weitergeben werden. Millionen Verträge treten jetzt zunächst mit den inzwischen zu hohen Abschlagszahlungen in Kraft.
Wie können sich Verbraucher wehren? Wie bekommen sie ihr Geld zurück? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Was kann ich tun, wenn mein Anbieter noch die Gasumlage berechnet?
"Natürlich können Verbraucher sich unmittelbar an ihren Gasversorger wenden, um die Abschläge zu senken und einen aktualisierten Tarif zu bekommen", sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, zu t-online. "Um Aufwand auf beiden Seiten zu sparen, kann man aber auch zunächst abwarten."
So bekämen die Unternehmen Zeit, sich auf die geänderten gesetzlichen Vorgaben einzustellen und ihre Preise zu korrigieren. Zudem spare es Doppelaufwand, "da die Mehrwertsteuersenkung ja absehbar kommt und dann ohnehin eine neue Berechnung vorgenommen und mitgeteilt werden muss", so Sieverding weiter.
Darf ich die Rechnung auch eigenmächtig reduzieren?
Nein, das ist laut dem Verbraucherschützer nicht erlaubt. Steht die Gasumlage auf der Rechnung, müssen Sie sie auch zahlen.
Wie wird zu viel gezahlte Gasumlage erstattet?
Das ist derzeit noch offen. Denkbar ist, dass die Versorger den zu viel gezahlten Betrag in einer der kommenden Abrechnungen verrechnen. Möglicherweise geschieht das aber auch erst mit der Jahresabrechnung.
Fest steht allerdings: "Die Anbieter dürfen die Gasumlage nicht kassieren oder behalten", sagt Sieverding. Es ist auch nicht zulässig, die Umlage einfach stehenzulassen und den Kunden als normale Preiserhöhung zu verkaufen.
Sollte ich vorsichtshalber den Zählerstand notieren?
Ja. "Zählerabstände in engeren Abständen zu notieren, ist in den nächsten Monaten ohnehin sinnvoll", rät Sieverding. "Das sollte man sich angewöhnen, auch weil es bei der Einsparmotivation helfen kann."
- Eigene Recherche
- Schriftliches Statement von Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- verbraucherzentrale.nrw: "FAQ zur Gaskrise"
- wdr.de: "Gasumlage gestrichen - trotzdem zahlen? Darauf sollten Verbraucher achten"