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Energiekrise: Wohnungswirtschaft entscheidet sich für Kündigungsschutz


Bei Zahlungsproblemen
Vermieter versprechen Kündigungsschutz in der Energiekrise

Von dpa
20.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Altbauwohnungen in Berlin: Zwar will die Wohnungswirtschaft den Mieterinnen und Mietern entgegenkommen, doch fordern sie auch die Regierung dazu auf, einen Gaspreisdeckel einzuführen.Vergrößern des Bildes
Altbauwohnungen in Berlin: Zwar will die Wohnungswirtschaft den Mietern entgegenkommen, doch fordern sie auch die Regierung dazu auf, einen Gaspreisdeckel einzuführen. (Quelle: imago-images-bilder)

Viele Mieter fürchten wegen der steigenden Energiepreise hohe Nachzahlungen. Einige Vermieter sichern nun zu, bei Zahlungsverzug von Kündigungen abzusehen.

Die Wohnungswirtschaft hat einen Kündigungsschutz in der Energiekrise zugesagt. "Wie schon im Zuge der Corona-Pandemie werden die sozial orientierten Wohnungsunternehmen auch in der Energiekrise keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsverzug bei den Nebenkostenabrechnungen vornehmen", sagte der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Axel Gedaschko, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag).

Keiner solle wegen krisenbedingter Zahlungsprobleme seine Wohnung verlieren. In Abstimmung mit den Mieterinnen und Mietern sollten etwa Ratenzahlungen verabredet werden. Gedaschko betonte allerdings auch, die Auswirkungen der Energiekrise könnten nicht mit den Mitteln des Mietrechts gelöst werden.

Die Regierung solle endlich die Probleme an der Wurzel angehen und einen Gaspreisdeckel einführen. Dies sei die einfachste Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Preissteigerungen bei den Unternehmen und Verbrauchern ankämen, sagte der GdW-Chef.

Schonfrist auf fristgerechte Kündigungen ausweiten

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte vorgeschlagen, die Schonfrist auf fristgerechte Kündigungen auszuweiten. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, begrüßte den Vorstoß, hält ihn aber nicht für ausreichend. "Was wir wirklich brauchen, ist ein Kündigungsmoratorium, wie es zu Beginn der Corona-Pandemie in Kraft getreten war", sagte der Mieterbundpräsident den Zeitungen.

Siebenkotten rief Geywitz dennoch dazu auf, ihre Kabinettskollegen davon zu überzeugen, die Regelung der Schonfrist auf fristgerechte Kündigungen auszuweiten. "Auch Richter weisen immer wieder darauf hin, dass die derzeitige Regelung nicht sinnvoll ist: Bei fristlosen Kündigungen haben Mieter die Chance, mit Nachzahlungen die Situation zu reparieren, bei fristgerechten Kündigungen aber nicht. Die Schonfrist sollte für beide Situationen gelten", sagte Siebenkotten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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