Steigende Strompreise Bei Preisänderung: Strom- oder Gasvertrag vergleichen
Wenn Strom- oder Gasanbieter ihre Preise erhöhen, ist das für Verbraucher eine Chance. Im besten Fall können sie durch den Wechsel des Energieversorgers Geld sparen. Was Sie dazu wissen müssen.
Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich, wenn Verbraucher darüber nachdenken, den Strom- oder Gas-Anbieter zu wechseln. In den Vertragsunterlagen stehen unter anderem wichtige Angaben wie der Grundpreis, die Laufzeit und die Kündigungsfrist.
Die Kündigungsfrist spielt jedoch keine Rollte, wenn Anbieter ihre Preise verändern. Dann haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Darauf macht Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufmerksam. Da derzeit die Netzentgelte steigen, erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise - eine gute Gelegenheit also, um die Konditionen des laufenden Vertrages mit den Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen.
Besser den Tarif oder den Anbieter wechseln?
Sind Verbraucher grundsätzlich mit ihrem Energieversorger zufrieden, muss die Suche nach einem neuen Tarif nicht bedeuten, dass sie ihren Anbieter wechseln. Denn viele Stromversorger, Stadtwerke und regionale Versorger bieten mehr als einen Tarif an, so Matthias Bauer. Es lohnt sich also nach günstigeren Tarifen beim eigenen Anbieter zu fragen.
Ansonsten können Verbraucher Vergleichsportale zur Orientierung nutzen. Wichtig: Auf die Filterfunktionen achten und Voreinstellungen nicht ungeprüft übernehmen, rät der Verbraucherschützer. Vor dem Vertragsschluss auf der Internetseite des neuen Anbieters sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zudem prüfen, ob die Konditionen mit den Angaben des Vergleichsportals übereinstimmen.
Auf die Laufzeit achten
Auch die Laufzeit ist ein wichtiger Aspekt. Der neue Vertrag sollte Kunden höchstens zwölf Monate binden und eine Preisgarantie haben. Sonst könnte es passieren, dass die Preise sich während der Laufzeit plötzlich überraschend erhöhen.
Wer wechselt, muss sich keine Sorgen machen, zwischendurch keinen Strom oder kein Gas zu haben. Sobald der neue Anbieter eine Bestätigung geschickt hat, kommt der neue Vertrag zustande und der alte endet. Genauso ist es mit der Strom- oder Gas-Lieferung der Energieversorger. So kann es zu keiner Lücke in der Versorgung kommen.
Tipp: Geht es um ein Sonderkündigungsrecht oder drängt die Zeit aufgrund einer Frist, sollten Verbraucher die Kündigung am besten selbst in die Hand nehmen. Andernfalls kann das auch der neue Anbieter übernehmen.
- Nachrichtenagentur dpa