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Kinderarmut: Kinderzuschlag lassen sich viele Berechtigte entgehen


Unbekannte Hilfe
Diese staatliche Entlastung lassen sich viele entgehen

Von dpa-afx, cho

Aktualisiert am 21.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Euroscheine (Symbolbild): Es gibt eine staatliche Leistung, die nur bei rund jedem dritten Berechtigten ankommt.Vergrößern des BildesEuroscheine (Symbolbild): Es gibt eine staatliche Leistung, die nur bei rund jedem dritten Berechtigten ankommt. (Quelle: IMAGO/Bernd Leitner)

Hunderttausende Haushalte könnten sich finanzielle Hilfe vom Staat holen, tun das aber nicht. Denn die wenigsten scheinen von der Leistung zu wissen.

In Zeiten hoher Lebenshaltungskosten zählt eigentlich jeder Euro. Trotzdem wird ein staatliches Instrument von viel weniger Menschen genutzt, als möglich wäre. Nach Angaben der Bundesregierung erreicht der Kinderzuschlag schätzungsweise nur etwa jedes dritte anspruchsberechtigte Kind. Das geht aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Demnach wurde die Leistung im Dezember für knapp 800.000 Kinder ausgezahlt. Das Ministerium schätzt, dass das rund 35 Prozent der Anspruchsberechtigten Kinder sind. Einschränkend wird hinzugefügt, dass "allerdings keine Erhebungen und auch keine verlässlichen und belastbaren Schätzungen" zur Anzahl der Fälle vorlägen, die ihren Anspruch nicht wahrnähmen.

Linke: Zugang zum Kinderzuschlag erleichtern

"1,5 Millionen Kinder, die einen Anspruch hätten, gehen leer aus und verbleiben in der verdeckten Armut", kommentierte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Heidi Reichinnek, die Zahlen. In einem reichen Land wie Deutschland sei das ein Skandal.

Sie forderte, den Zugang zum Kinderzuschlag, wie während Corona, durch eine vereinfachte Einkommensprüfung zu erleichtern, die Beratung zu verbessern "und ordentlich die Werbetrommel zu rühren".

Wer den Kinderzuschlag erhalten kann

Der Kinderzuschlag ist für Familien mit sehr kleinem Einkommen gedacht, die aber kein Bürgergeld beziehen. Ab 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden und 900 Euro bei Paaren kann die Leistung zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und beträgt monatlich maximal 250 Euro pro Kind – je höher das Einkommen, desto weniger.

Viele Familien wissen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. Auf dieses Problem hatte auch das Familienministerium immer wieder hingewiesen. Die Ampel plant, den Kinderzuschlag und andere staatliche Leistungen für Kinder künftig in der sogenannten Kindergrundsicherung zusammenzuführen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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