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Betrugsmasche: Senioren bestohlen – falsche Handwerker vor Gericht


Betrugsmasche
Senioren bestohlen – falsche Handwerker enttarnt

Von dpa
21.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Immer wieder geben sich Kriminelle als Handwerker aus und wollen ihren Opfern Geld und andere Kostbarkeiten stehlen. Nun wird einer mutmaßlichen Bande der Prozess gemacht. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Immer wieder geben sich Kriminelle als Handwerker aus und wollen ihren Opfern Geld und andere Kostbarkeiten stehlen. Nun wird einer mutmaßlichen Bande der Prozess gemacht. (Symbolbild) (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
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Die Masche gibt es in verschiedenen Ausführungen – die Angeklagten in diesem Fall sollen sich als Handwerker ausgegeben haben. Doch statt zu reparieren, kamen sie wohl in krimineller Absicht.

Im Dreiländereck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen sollen sie es auf ältere Menschen abgesehen und ihnen Geld, EC-Karten und Habseligkeiten gestohlen haben: Wegen schweren Bandendiebstahls in mehreren Fällen will das Landgericht Mannheim heute (9.00 Uhr) gegen vier Männer im Alter von 23 bis 31 Jahren verhandeln. In unterschiedlichen Zusammensetzungen sollen sie ihre Taten begangen und es als angebliche Handwerker oder Techniker in die Wohnungen der Opfer geschafft haben.

Tipps für potenzielle Opfer

Einmal drinnen hätten sie die älteren Menschen so abgelenkt, dass Komplizen nachkommen und zugreifen konnten. Eine Masche, die es auch in anderen Versionen gibt: Die Polizei berichtet von Fällen, bei denen Trickdiebe vor der Tür stehen und sich beispielsweise als Heizkostenableser, Kirchenmitarbeiter oder Kriminalbeamte ausgeben beziehungsweise um ein Glas Wasser bitten oder um Zettel und Stift, um Nachbarn eine Nachricht zu hinterlassen.

Mit Präventionsmaßnahmen versucht die Polizei, Menschen über das Vorgehen und Tricks der Diebe aufzuklären, wie ein Sprecher des Landeskriminalamts Baden-Württemberg erklärte. Der wohl wichtigste Rat dabei: "Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung." Niemand sei verpflichtet, jemanden unangemeldet hereinzulassen. Auch sollte man sich Besucher vor dem Öffnen der Tür etwa durch den Türspion oder ein Fenster genau anschauen, die Sprechanlage nutzen und die Tür nur mit vorgelegter Türsperre öffnen.

Urteil vor Weihnachten möglich

Im Mannheimer Fall konnten die Angeklagten den Angaben nach mehrfach beispielsweise Bargeld und Schmuck erbeuten oder EC-Karten, mit deren Hilfe sie Geld abhoben. Im südhessischen Bensheim hätten sie aber auch mal vor Vollendung ihrer Tat fliehen müssen, weil die Pflegekraft des Opfers plötzlich klingelte. In Brühl im Nordwesten von Baden-Württemberg ließ eine Frau sie der Mitteilung zufolge gar nicht erst in die Wohnung.

Unter anderem sollen die Tatverdächtigen von Oktober bis Dezember vergangenen Jahres auch in Ludwigshafen und Mosbach ihr Unwesen getrieben haben. Das Gericht hat 15 weitere Verhandlungstermine bis kurz vor Weihnachten angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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