Deutscher Hersteller BGH prüft Rechtsstreit zwischen Amazon und Ortlieb
Weltkonzern gegen deutschen Mittelständler: Der Bundesgerichtshof prüft heute, ob Amazon bestimmte Werbeanzeigen schalten kann. Die Vorinstanzen waren sich über den Fall uneinig.
Der Bundesgerichtshof prüft heute einen weiteren Markenrechtsstreit zwischen dem Internet-Versandhändler Amazon und dem Sportartikelhersteller Ortlieb.
Was hinter der Klage steckt
Das Unternehmen aus dem fränkischen Heilsbronn produziert wasserdichte Fahrradtaschen, Rucksäcke und andere Freizeitausrüstung. Es möchte nicht, dass Amazon bei der Suchmaschine Google Anzeigen mit seinem Markennamen schaltet. Das Unternehmen stört, dass bei Eingabe der Suchbegriffe "Ortlieb Fahrradtasche", "Ortlieb Gepäcktasche" und "Ortlieb Outlet" auch Produkte anderer Hersteller erscheinen.
Der Mittelständler selbst bietet seine Produkte nicht über Amazon an. Er sieht in den mit gemischten Angebotslisten verlinkten Anzeigen eine Verletzung der Marke "Ortlieb" (Az. I ZR 29/18). Ob noch am Donnerstag ein Urteil fällt, ist ungewiss.
Wie die Vorinstanzen entschieden
In den Vorinstanzen bekam der Mittelständler aus Franken Recht: Mit der Verlinkung auch auf Konkurrenzangebote werde die "Lotsenfunktion" der Marke ausgenutzt.
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Mit einer ähnlichen Klage blieb der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb dagegen vor wenigen Wochen vor dem Oberlandesgericht München erfolglos. Demnach darf Amazon auch die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller anzeigen, wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen.
- Nachrichtenagentur dpa