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Hohes Bußgeld bei Telefonterror: Unerlaubte Telefonwerbung wird bestraft


300.000 Euro Bußgeld
Bundesnetzagentur straft unerlaubte Werbeanrufe ab

Von dpa
Aktualisiert am 11.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann schreit in den Hörer eines altmodischen Telefons: Die Bundesnetzagentur hat einen Vermittler von Energieverträgen wegen "Telefonterrors" mit einem hohen Bußgeld belegt.Vergrößern des Bildes
Ein Mann schreit in den Hörer eines altmodischen Telefons: Die Bundesnetzagentur hat einen Vermittler von Energieverträgen wegen "Telefonterrors" mit einem hohen Bußgeld belegt. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt. Die Behörde wirft der Energysparks GmbH "aggressive Gesprächsführung und Telefonterror" vor, wie es in einer Mitteilung heißt.

Die Anrufer seien "äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend" aufgetreten. Der Unternehmensleitung seien die Verstöße bekannt gewesen, sie habe aber nichts unternommen, um sie abzustellen. Energysparks kündigte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an. Das Unternehmen habe sich keine Kontaktdaten von unseriösen Adresshändlern beschafft, teilte Rechtsanwalt Moritz Votteler am Abend mit.

"Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat", sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann laut Mitteilung. Mehr als 6.000 Verbraucher hätten sich über die Anrufe der Vermittler, die unter dem Markennamen "Deutscher Energievertrieb" auftreten, beschwert. Die Betroffenen seien häufig mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hätten. Anrufe ohne die Zustimmung der Betroffenen seien rechtswidrig.

Unternehmen beauftragte Subunternehmer

Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach angehört habe, seien die Anrufe weitergegangen. Energysparks habe unter anderem auch mit Vertriebspartnern in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hätten.

Unter den Partnern sei auch ein Unternehmen gewesen, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden sei. "Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist", betonte Homann.

Energysparks-Anwalt Votteler betonte, das Unternehmen "ist selbst Opfer unlauterer Machenschaften. Unseriöse Wettbewerber führen Telefonate zum Abschluss von Energielieferverträgen im Namen meiner Mandantin durch." Energysparks mahne Wettbewerber ab "und setzt sich mittels Strafanzeigen wegen Kennzeichenmissbrauchs zur Wehr".

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Update 11.12.2018: Der Artikel wurde um eine Stellungnahme von Energysparks ergänzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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