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Telekom: StreamOn-Angebot ist rechtmäßig


Keine Folgen für Kunden
Telekom: StreamOn-Angebot ist rechtmäßig

Von t-online, str

Aktualisiert am 28.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Deutsche Telekom-Logo: Der Streit um die "Stream On"-Option geht weiter.Vergrößern des Bildes
Deutsche Telekom-Logo: Der Streit um die "Stream On"-Option geht weiter. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

Die Zubuchoption "StreamOn" der Telekom verstößt gegen das Gebot der Netzneutralität. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. Die Telekom hält dagegen und beruhigt ihre Kunden.

Die Deutsche Telekom muss ihren "StreamOn"-Tarif grundsätzlich überarbeiten. In der jetzigen Form ist das Angebot nämlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden. Das Gericht bestätigte damit die grundsätzliche Kritik der Bundesnetzagentur an dem sogenannten "Zero Rating"-Angebot.

Durch die Zubuchoption können Kunden bestimmte Streamingdienste wie Spotify nahezu unbegrenzt nutzen, ohne dass der Datenverbrauch auf das monatliche Vertragsvolumen angerechnet hat. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur verstößt das Angebot aber in Teilen gegen das Gebot der Netzneutralität und europäische Roaming-Regeln. Konkurrent Vodafone sieht sich mit der Option "Vodafone Pass" ähnlichen Vorwürfen gegenüber.

Die Deutsche Telekom erklärte, dass die StreamOn-Optionen aus ihrer Sicht rechtmäßig sei. Und beruhigt alle Kunden. Sie erklärt in einem Blogbeitrag: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hat keine unmittelbare Auswirkung auf unser StreamOn-Angebot." Vorerst solle sich nichts ändern. Die Telekom erklärte, dass StreamOn ein Erfolg sei und "den Mobilfunkmarkt belebt habe".

"Wir sind überzeugt, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt, und dass StreamOn als kostenloser Zusatzvertrag in Deutschland nicht EU-weit angeboten werden muss." Unklar ist, ob die Telekom mit dieser Begründung auch das Gericht überzeugen kann.


Die Bundesnetzagentur hatte die Deutsche Telekom zuletzt aufgefordert, ihr Angebot zu ändern. Das Unternehmen hält die Vorgaben jedoch für unzulässig und stellte einen Eilantrag gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur. Dieser wurde vom Gericht abgelehnt. "Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn Angebot keine unmittelbare Auswirkung", teilte die Telekom danach mit

Sie will das Urteil nicht hinnehmen und kündigte eine Beschwerde an. Den StreamOn-Tarif zu ändern oder gar einzustellen, sei keine Option. Nun muss das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, wie es weiter gehen soll

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Verwendete Quellen
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