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Verfassungsschutz: Gesetz gegen Hass wirkt gegen Rechts


Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Verfassungsschutz: Gesetz gegen Hass wirkt gegen Rechts

Von dpa, str

Aktualisiert am 29.08.2018Lesedauer: 3 Min.
Das Facebook Logo auf einer rissigen Wand: Rechte Hetzgruppen wurden in dem sozialen Netzwerk zurückgedrängt. Laut Verfassungsschutz hatte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen Anteil daran.Vergrößern des Bildes
Das Facebook Logo auf einer rissigen Wand: Rechte Hetzgruppen wurden in dem sozialen Netzwerk zurückgedrängt. Laut Verfassungsschutz hatte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen Anteil daran. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Das umstrittene Gesetz gegen Hass im Netz erschwert dem niedersächsischen Verfassungsschutz zufolge rechten Gruppen die Verbreitung ihrer Propaganda. Vor allem beim Werben um Nachwuchs sei das Gesetz ein Hindernis für rechte Gruppierungen, teilte die Behörde in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hatte Anfang 2018 seine volle Wirkung entfaltet. Es schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Wer dem wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Allerdings war das Gesetz immer wieder auf Kritik gestoßen. Gegner kritisieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.

In Niedersachsen hatte das Gesetz bereits Konsequenzen für Rechtsextreme. "Zuletzt wurden im Mai 2018 die Profilseiten, die der rechtsextremistischen Identitären Bewegung Deuschland zugerechnet werden, in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram gesperrt beziehungsweise gelöscht", teilte der niedersächsische Verfassungsschutz mit. Die Köpfe der Gruppe wollten mit ihren Aktivitäten darauf zu in Russland gegründeten sozialen Netzwerken umziehen – nach Erkenntnissen der Behörden bislang mit mäßigem Erfolg: "Einen maßgeblichen Anstieg entsprechender Profile in den genannten Netzwerken hat die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde bisher (...) nicht feststellen können", heißt es von der Behörde.

Während offensichtliche Formen der Hassrede in den sozialen Medien immer häufiger sanktioniert werden, tun sich die Plattformen nach wie vor schwer im Umgang mit Falschmeldungen. In einem Aufsehen erregenden Interview nahm Facebook-Chef Mark Zuckerberg sogar Holocaust-Leugner in Schutz. Deren Lügen fände er zwar "zutiefst beleidigend". Sie seien aber von der Meinungsfreiheit geschützt.

Häufig werden Falschmeldungen aus politischen Gründen in die Welt gesetzt. Zum Beispiel wird mit falschen Behauptungen und erfundenen Verbrechen Stimmung gegen Migranten gemacht. Auf einer Demonstration in Chemnitz etwa wurde am Montag ein Banner gesichtet, auf dem mehrere Frauen abgebildet sind, die angeblich durch Migranten misshandelt wurden. Faktenchecker haben aufgedeckt, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt, die schon länger im Internet kursiert und vor allem in AfD-nahen Kreisen geteilt wurde.

Laut Zuckerberg müsse man aber davon ausgehen, dass die Menschen, die zur Verbreitung von Falschmeldungen beitragen, einfach nur "falsch liegen". Statt Nutzer für ihren Irrtum zu bestrafen, will Facebook verstärkt auf Aufklärung setzen. Nutzer sollen die Glaubwürdigkeit von Quellen bewerten. Außerdem fördert der Konzern sogenannte Faktenchecker, die fragwürdige Beiträge nachrecherchieren und gezielte Hetze aufdecken.

Werbung an Infotischen oder bei Kundgebungen hat laut Verfassungsschutz "einen signifikant geringeren propagandistischen Effekt für entsprechende Organisationen als die Darstellung eigener Aktivitäten in sozialen Netzwerken". Bei den Identitären ein besonderes Problem: Diese Gruppe ziele vor allem auf eine junge Anhängerschaft zwischen 15 und 30 Jahren – und gerade die ließen sich deutlich besser im Netz ansprechen als offline.

Die großen sozialen Netzwerke sind verpflichtet, die Zahlen der Beschwerden bekanntzugeben. Laut der ersten Halbjahresbilanz wurden beim Videodienst YouTube von Januar bis Juni knapp 215.000 Inhalte gemeldet. Bei der Google-Tochter wurden etwa 27 Prozent der gemeldeten Inhalte entfernt, da sie NetzDG-Straftatbestände darstellten oder gegen die Community-Richtlinien verstießen. Beim Kurznachrichtendienst Twitter gingen sogar knapp 265.000 Beschwerden ein. Nur bei etwa jeder zehnten Beschwerde wurden die Inhalte blockiert oder entfernt.

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Beim größten sozialen Netzwerk Facebook wurden lediglich 1.704 Beiträge beanstandet. Davon wurden 362 geblockt oder entfernt, das entspricht rund 21 Prozent. Die vermeintlich niedrige Fallzahl ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Facebook Beiträger häufiger mit Verweis auf seine internen Community-Standards löscht statt im Zusammenhang mit dem NetzDG. Kritiker weisen außerdem darauf hin, dass das Meldeverfahren unter Facebook deutlich komplizierter gestaltet ist als auf den anderen Plattformen. Bußgelder musste nach eigenen Angaben aber bisher keines der drei Netzwerke zahlen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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